Gutachten für Bundesinstitute beweist Nichterforderlichkeit eines neuen Planfeststellungsverfahrens bei Teilaufhebung für die Bestandserneuerung von Brücken. Im Westabschnitt SSW uU. einschlägig

https://www.promobilitaet.de/fileadmin/user_upload/PDF_Allgemein/Verbaende_Gutachten_Planungsbeschleunigung.pdf Gutachten von Freshfield Bruckhaus Deringer stellt für Brückenersatzbauten folgendes fest: II. Nr. 34 Seite 13: Fall 1: „Bei der Realisierung eines Ersatzneubaus ohne Ausbau (sog.„identischer Ersatzneubau“) lässt sich gut vertreten, dass hier nur eine Instandsetzungsmaßnahme vorgenommen wird. Denn diese

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Koalitionsvertrag Landtag Nds.

Kommentar : Wir weisen die neue Landesregierung höflich darauf hin, dass es ohne nähere Begründung kein Ausschlusskriterium ist, dass die Planungen am Südschnellweg schon „weit fortgeschritten“ sind. Solange keine Bauaufträge vergeben und Bauplanungen gefertigt wurden, kann das aus juristischer Sicht

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Stichpunkte SSW

Legende: FGSV = Forschungsgesellschaft für Straße und Verkehr, PFB = Planfeststellungsbeschluss, RAA = Richtlinie für den Ausbau von Autobahnen, RASt = Richtlinie für den Ausbau von Straßen, OVG = Oberverwaltungsgericht, BVWP2030 = Bundesverkehrswegeplan 2030, BMDV = Bundesministerium für Digitales und

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