Entgegen ursprünglicher Beschlüsse in der ER soll das Ergebnisprotokoll weiter geheim gehalten werden. Es entspricht aber dem vorigen Entwurf mit kleinen Korrekturen formaler Art.

Es soll erst der Runde Tisch in Berlin am 6.6.2023 abgewartet werden.

Dort soll nur eine Person vom Ministerium das Ergebnis mündlich vortragen, ohne dass wir wissen, wie das dann formuliert wird und ob wir etwas dazu sagen dürfen.

Dann soll eine gemeinsame Presserklärung abgegeben werden, von der wir derzeit nicht wissen, was da gesagt wird und wie das formuliert wird.

Schon die Protokollführung war sehr schwierig. Ohne viele Proteste der Verbreiterungsgegner wäre das Protokoll sehr verwaltungslastig und viel wichtiger Vortrag aus den Einzelprotokollen würde fehlen. Zuletzt wurde das eigentlich fertige Protokoll dann in der Zusammenfassung wieder abgeändert mit einem ganz neuen Einschub, damit die Teilaufhebungslösung (A) rausfällt, die ständig Gegenstand der Vorschläge war. Dies steht im Gutachten RA Bärsch ausdrücklich im Fazit als favorisierte Lösung. Auch im ersten Einzelprotokoll wird ausdrücklich auf § 77 VwVG verwiesen. Dass dies jetzt einseitig rausgenommen werden sollte, trotz klarem Gegenstand der Gespräche, ist eindeutig eine fehlerhafte Protokollführung, die bei Gericht sofort zur Protokollberichtigung führen würde. Es ist nun zu befürchten, dass nichts von alledem an die Presse kommen soll und irgendeine Presseerklärung der Verwaltung raus geht mit Fantasieinhalten. Dies hatte die Verwaltung auch die ganzen Jahre zuvor schon so gemacht. Die ganzen angeblichen Unmöglichkeiten, stimmten nach näherer Überprüfung nicht. Auch waren wohl Informanten die ganze Zeit in der BI. Wenn sich das am 6.6. bewahrheitet, wäre das ein absolutes undemokratisches Armutszeugnis für Niedersachsen und die Regierung. Das werden wir dann mit Sicherheit an die überregionale Presse geben. Wenn man schon einen Runden Tisch mit den Bürger*innen einberuft, dann muss man auch die Traute haben, objektiv zu veröffentlichen, was dabei rausgekommen ist.

In der ER sollten 12 Einzelfragen beantwortet werden, die aber auch mit Lösungsmöglichkeiten zusammenhängen. Das kann Grundlage für Lösungen sein.

Fest steht bereits jetzt:

Die Verbreiterungsgegner haben 2 Lösungen erarbeitet, die rechtlich und technisch wohl nicht unmöglich sind. Dies können die Prüfaufträge sein:

A) Teilaufhebung der Westabschnittsplanung mit neuer Einzelgenehmigung der Brücken unter vollständiger Beibehaltung der Planung und Bau des Tunnelabschnitts. Einzelheiten des „Wie“ werden noch geprüft. Das würde den Trassenschutzwald bis auf die Brückenköpfe vollständig erhalten. Bei dieser Lösung kann auch die intakte Trasse der Straße erneuert werden (Auskoffern und neuer Belag, Instandhaltung, ggf. Bankette befestigen) muss aber nicht. Die Brücken kämen neu und müssten an den alten Damm angeschlossen werden. Vorteile: Sämtliche Natur, das Landschaftsbild würden erhalten, Brücken neu, Straße im Rahmen der Instandhaltungspflicht erneuert, für die Sicherheit eine befestigte Bankette, Tempo 80 beibehalten und Section Control erweitern. Ein vereinfachtes und beschleunigtes Änderungsverfahren wäre nicht erforderlich.

B) Äußerst Hilfsweise, d.h. nur wenn die Teilaufhebung unter keinen Umständen geht. Ein vereinfachtes und beschleunigtes Änderungsverfahren unter Ausnutzung der Ausnahmemöglichkeiten nach den technischen Vorschriften ohne Seiten- und Mittelstreifen. Da die Trasse heute 14,50m breit ist, müssen bei dieser Variante, die nach der RAA auf minimal 21 m kommen kann, auch Bäume fallen. Also auch die Trasse ganz neu bauen sowie die Brücken, aber 6 Meter breiter als jetzt. Diese Variante ist deutlich aufwendiger und hier können auch mehr Bäume fallen, was wir nicht wollen, wenn es anders geht. Dies wird noch geprüft. Diese Lösung ist auch nur möglich, wenn in dieser Änderung nach den Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts und der Ermessensentscheidung der Verwaltung insgesamt nach Abwägung aller Umstände kein ganz neuer Plan gemacht werden muss, sondern nur die Änderungen bearbeitet werden müssen. Das ist nach unserer Prüfung wegen der viel geringeren Eingriffe in jedem Fall möglich. Da die Verwaltung es aber nicht will und die Verwaltung in Niedersachsen offenbar schon lange der Politik sagt, was zu machen ist und nicht umgekehrt, ist das schwierig. Es muss eine Zustimmung von Bund und Region vorliegen, das so machen zu wollen.

Der Koalitionsvertrag von Land und Bund lassen das zu, auch wenn sich die Koalitionspartner bedeckt halten. Hierzu kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Es geht um Macht, Posten, Gesichtsverlust, alte Seilschaften, wie immer. Die Natur für nachfolgende Generationen zu schützen (Art. 20 a Grundgesetz) wie es Verfassungsauftrag ist, scheint in der niedersächsischen Politik noch nicht angekommen zu sein. Oder doch? Dann zeigt es, liebe Landesregierung, dieses Beispiel ist geeignet.

Die Bevölkerung sollte sehr genau beobachten, was von den Wahlversprechen wirklich umgesetzt wird.

(Kommentar RA Helmut Bärsch): HAZ Artikel 15.5.2023

  • Die Aussage, die „Trasse“ sei marode und müsse saniert werden, entbehrt jeder Grundlage. Das steht weder in den Akten, noch hat die Verwaltung selbst dies je gesagt. Die Brücken müssen erneuert werden. Dies hätte der Bund als Eigentümer sowieso machen müssen und hat mit dem Planfeststellungsbeschluss und dem Trassenwald nichts zu tun. Deshalb kann dieser Teilabschnitt auch teil aufgehoben werden. Das hat noch nicht einmal jemand bestritten.
  • Rettungsgassen können gebildet werden, dies hatte die HAZ selbst berichtet. Unverständlich, wieso das dann wieder gebracht wird.
  • Die angebliche „Südautobahn“, die Begründung für die Verkehrsprognosen (überregionaler Verkehr steht ausdrücklich im Planfeststellungsbeschluss der Verwaltung) und den Bau in Autobahnbreite war, wurde laut Akteneinsicht und Bestätigung durch die Verwaltung „aufgegeben“. Städtische Schnellstraßen dienen nach dem Regelwerk auch nicht vorrangig dem überregionalen Fernverkehr. Da wurde viel Unsinn verbreitet.

Uns liegen umfassende Unterlagen vor.

Grundlage möglicher Proteste ist Art. 20 a Grundgesetz (Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen).

„Experten“Kommission SSW-Minister Lies

Es wurde alles verschoben, die Zeit geht verloren. Anpassungen hätten längst fertig sein können. Expertenkommission sollte bis 16.3.2023 tagen. Danach tagte ein Redaktionsteam. Eine offizielle Pressemitteilung war für den 27.4.2023 in Aussicht gestellt. Die ausgearbeiteten Positionen werden dann dem Minister vorgelegt. Dieser wird sich etwas überlegen. Dann kommt das Schlussgespräch in Berlin. Jetzt Tag die ER am 17.5.2023 und der Runde Tisch in Berlin am 6.6.2023.

Wir haben nachgewiesen, dass die Verschmälerung des Baus im Westabschnitt rechtlich und technisch möglich ist, ohne den Planfeststellungsbeschluss insgesamt zu „gefährden“. Ein komplett neuer Plan ist dafür gesetzlich nicht erforderlich, auch keine neuen Anhörungen, wenn die Zustimmungen der Betroffenen zu diesem viel geringeren Eingriff vorliegen. Eine Teilaufhebung im Westabschnitt ist wohl am einfachsten. Dann würden nur die maroden Brücken erneuert nach §§ 3,4 FStrG und an die alte Trasse angeschlossen. Der Bau wird dadurch nicht verzögert. Das war unsere vermittelnde Aufgabe. Einzelheiten werden erst mit der offiziellen Pressemitteilung veröffentlicht. Die Bi-Leinemasch hält sich an diese Verabredung. Was wir hier nun dazu sagen ist dasselbe, was wir seit 2 Jahren versuchen der Politik mitzuteilen und deshalb nichts Neues. Dies werden wir auch im Rahmen der noch nicht entschiedenen Landtagspetition dem Ausschuss mitteilen und nachweisen.

Es werden 12 Einzelpunkte abgehandelt und noch mal näher besprochen, darunter Höhe, Breite, Alternativen ohne Rodungen. Es wird herausgearbeitet, welche Punkte wirklich zwingend sind und welche auch nach den ausdrücklichen gesetzlichen Änderungsvorschriften noch geändert werden können, ohne den Baufortschritt im Ostabschnitt/Behelfsbrücke zu gefährden. Dass der Plan bereits beschlossen ist, ist gerade Grundlage der gesetzlichen Änderungsvorschriften vor Fertigstellung des Baus. Was da wieder so alles geäußert wird, kommt einfach von Leuten, die sich mit der Sache nicht richtig beschäftigt haben. Wir verstehen auch gar nicht, was der ADAC z.B. gegen den Naturerhalt an der Trasse hat. Auch eine landschaftlich reizvolle Straße war doch dem ADAC immer wichtig, zumal der Verein jetzt auch die Fahrradfahrer mit ins Boot nehmen will. Das wollen wir ihn in der Runde gerne einmal fragen. Die IHK wollen wir gerne einmal fragen, was sie denn dagegen hat, wenn nach unserem Vorschlag der Bau wegen Vereinfachung Jahre früher fertiggestellt und der Verkehr früher 4-spurig wieder fließen kann. Das verstehen wir nämlich nicht. Die Wirtschaft müsste doch jubeln, zumal auch noch Kosten gespart werden.

Die Motive der CDU für diesen Sackgassen-Megabau im Westabschnitt bleiben im Dunkeln. Verantwortliche sind zurückgetreten. CDU Mitglied (oder doch nicht mehr, oder wieder doch ?) Papenburg hat den Riesenauftrag nicht bekommen.

Fragen über Fragen…

Einzelheiten sollen in einer gemeinsamen abschließenden Pressemitteilung erfolgen. So ist es vereinbart.

1.2.2023 – Anhörung der Petition im Landtag

Die Anhörung hat deutlich zum Verständnis und der Sachverhaltsaufklärungen aller Teilnehmer und Parteien beigetragen. Die derzeit geführten Gespräche finden breite Unterstützung. Der Saal war voll belegt und alle Parteien zeigten großes Interesse. Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern in ganz Niedersachsen.

Leider wurde zunächst wiederum unvollständig und auch nicht den Tatsachen entsprechend berichtet. Das Südschnellwegverfahren leidet von Beginn an, an schlechter Information von Politik und Bürger/innen seitens Verwaltung und Presse hinsichtlich des Eingriffs in die Leinemasch. Die Presse hat eine überragend wichtige Funktion bei Planfeststellungsverfahren, da dies die Hauptinformationsquelle für die Anhörungen und Stellungnahmen von Bürgern und Politik ist. Die Verwaltung sollte über die unschönen Bereiche einer Planung genauso ausführlich berichten, wie über die guten Lösungen.

Was wirklich gesagt wurde, sollten die Interessierten besser auf der Seite des Landtages unter Petitionen/Protokolle nachlesen oder hier bei der SPD ist ein sachlicher Bericht:

Google/Petition Südschnellweg SPD

Wir wurden in allen wichtigen Punkten gehört und sind allen anwesenden Parteien für dieses Rederecht dankbar. Das SSW-Verfahren zeigt, wie wichtig diese öffentlichen Petitionen sind. Sie sollen dem Landtag zeigen, welches Verwaltungshandeln und welche Gesetze nicht so gut funktioniert haben. Dieses Verfahren zeigt aber auch, wie Privatinteressen einer Zeitung ein ganzes Verwaltungsverfahren maßgeblich beeinflussen kann.

Eine Teilnehmerin schreibt zu dem HAZ/NP Artikel folgendes:

Sehr geehrte HAZ/NP,

ich bin entsetzt, wie viele falsche Informationen der Artikel über den Bericht der Anhörung des Petitonsausschusses zum Südschnellweg enthält.

Und ich frage mich, wie es möglich ist, dass Herr von Meding über die Anhörung berichtet, ohne in Gänze an der Sitzung teilgenommen zu haben. Journalistische Werte wie eine ordentliche Recherche und Aufbereitung von sachlichen Informationen zum Thema des Südschnellweges scheinen bei der HAZ bei dem Thema des Südschnellweges nicht mehr vorhanden zu sein. Das ist skandalös und erinnert an die Berichterstattung einer Bildzeitung. 

Hier exemplarisch einige Rubriken, die nicht korrekt dargestellt sind.

Die HAZ sagt falsch: „Die Petition von Herrn Bärsch hat ein anderes Ziel. Der Landtag soll der ausführenden Straßenbaubehörde eine Neuplanung verordnen.“
Richtig ist: Die Intention des Petenten ist, dass der Petitionsausschuss dem Landtag empfehlen möge, mögliche Anpassungen im Westabschnitt noch einmal zu erörtern. Gleichermaßen wurde mit aufgeführt, dass wenn die von der Landesregierung in Absprache mit dem BMDV eingesetzte Expertenkommission zu dem Ergebnis kommen sollte, dass keine zwingenden Gründe für die Erhöhung und Verbreiterung und die damit verbundenen großflächigen Rodungen vorliegen, der Landtag Niedersachsens die vereinfachte Bauausführung mit geringstmöglichen Rodungen im Westabschnitt unterstützt.

Als Begründung wurde dabei angeführt, das aus Kosten- und Klimaschutzgründen der schwere Eingriff in das wertvolle Landschaftsschutzgebiet im Westabschnitt durch die geplante Breiten und Höhe der Straße dann nicht mehr sinnvoll erscheint, wenn dafür keine zwingenden rechtlichen und bautechnischen Gründe vorliegen.

Zu den fehlenden Sachverhalten gehört, dass Herr Helmut Bärsch, Wolfgang Heuer und Anna Piquardt der Bürgerinitiative Leinemasch angehören und für diese gesprochen haben. Herr Dipl.Ing. Helmut Hesse ist in der Funktion des Sachverständigen/Gutachters dabei, der zu der fachlichen und technischen Ausbauplanung Stellung genommen hat. 

Und an dieser Stelle wurde wie bisher in zahlreichen Artikeln der HAZ zum Ausbau des Südschnellweges wiederholt nicht über die sachlichen Informationen berichtet, die in der Anhörung zur Sprache gekommen ist. 

Beispielsweise wurde in der Anhörung darüber informiert, dass Baukosten in Höhe von 120 Mio. bis 150 Mio. und ca. 5 Jahre Bauzeit eingespart werden können, ohne das Projekt zeitlich aufzuhalten als auch unter der Wahrung aller Sicherheitsstandards und insbesondere ohne die Natur in der Leinemasch noch mehr zu zerstören als das bereits durch die 1. Rodung geschehen ist.

Es wurde darauf aufmerksam gemacht, das der Ermessensspielraum der Planer zum Schutz von Klima und Natur nicht ausgenutzt wurde. Das Beispiel Südschnellweg taucht bereits in der Rechtsliteratur als Beispiel dafür auf, dass die Ermessenspielräume der Verwaltung, die tatsächlich genutzt wurden, um die Natur zu schützen, weit am unteren Ende liegt und wird als schlechtes Beispiel dafür aufgeführt.

Weiterhin wurden die Argumente wie Hochwasser, Verkehrsdichte, Verbreiterung der Brücken fundiert präsentiert und entkräftet, die die Verwaltung als Argumention anführt, über die man im Detail hätte berichten können.

Ein Artikel mit so vielen Falschinformationen und so wenig sachdienlichen Informationen bedarf dringend einer Korrektur und Gegendarstellung der Berichtes mit fundierten präzisen Informationen.



Bitte informieren Sie mich darüber, ob mein Leserbrief bei Ihnen abgedruckt wird. Herzlichen Dank.

Mit besten Grüßen
Andrea Kurtz
Döhren, Hannover

22.12.2022 – 2. Runder Tisch in Berlin

Wir haben gestern den Termin für die Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen und berichten: Die Gesprächsatmosphäre und Leitung durch Herrn Minister Lies waren angenehm und konstruktiv. Das BMDV war durch die zuständige Staatssekretärin Frau Henckel vertreten. Auch die stellv. Ministerpräsidentin Frau Julia Hamburg und der Regionspräsident Krach waren gekommen. Es werden Arbeitskreise mit Experten gebildet, die alle Möglichkeiten prüfen sollen. Ein Ergebnis für einen konkreten Prüfauftrag, welcher dann dem BMDV vorgestellt wird, soll Ende Februar 2023 erneut in Berlin besprochen werden. Frau Henckel leitete zunächst mit der harten Haltung der Verwaltung ein. Im Laufe der Veranstaltung, konnte man jedoch den Eindruck gewinnen, dass sie gesehen hat, dass dieser Einzellfall doch Besonderheiten aufweist und der aktuelle Klimanotstand Handeln aller erfordert, die in Verantwortung sind. Es ist rübergekommen, dass Breite und Höhe im Westabschnitt angesichts des massiven Naturverlustes und Entstellung des Landschaftsbildes wenig Sinn machen, auch für den Verkehrsfluss oder die Wirtschaft. Dass es nicht eine PR-Maßnahme ist, ergibt sich für uns daraus, dass das Landesplanungsamt selbst am Schluss mitteilte, dass trotz der für den Ostabschnitt vergebenen Bauaufträge, im Westabschnitt erstmal nichts weiter zur Ausführung geplant wird, solange nicht klar ist, was aus den Verhandlungen rauskommt.

Auch Anna Piquardts rührender Kalender mit den Liebesbriefen und Fotos an die Leinemasch konnte noch überreicht werden. Wir bedanken uns bei allen Unterstüzern/innen und auch für die Spenden, ohne die vieles nicht möglich gewesen wäre.

Die Bi-Leinemasch wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein friedvolles Weihnachtsfest, mit der Konzentration auf das Wesentliche. Es ist das Fest der Hoffnung und des Glaubens an etwas Größeres als wir selber sind.

29.11.2022, 19:02 – 10-monatiger Rodungsaufschub für die Leinemasch im Westabschnitt – Gespräche mit dem BMDV am 22.12.2022 – doch Lösungsvorschläge für den Westabschnitt ernst genommen?

Nach der Mitteilung aus dem Landesverkehrsministerium von gestern Abend ist dies amtlich.

Der Planfeststellungsbeschluss muss bei Änderungen nach § 76 ff. VwVG nicht „insgesamt“ aufgehoben werden. Es geht nur um 30 % des Plans im Westabschnitt. Hier wurde seitens der Verwaltung den Ministern vermittelt, dass bei jedweder Änderung im Westabschnitt nur der ganze Plan aufgehoben werden könne. Genau dies ist aber wohl nicht so. Denn die Regeln der §§ 76 ff. VwVG bezwecken gerade Änderungen nach Planfeststellung und vor Baufertigstellung unter Beibehaltung des Plans insgesamt, also bei Aufrechterhaltung der laufenden Bauarbeiten. Ich kann nur höflich alle Parteien anregen, die Meinung der Verwaltung durch den eigenen wissenschaftlichen Dienst sowie unabhängige Juristen überprüfen zu lassen. Dabei ist zwingend Akteneinsicht in die Behördenakten zu nehmen.

Ob dies nun nach bester Anwaltstaktik ein Verwickeln in Vergleichsgespräche ist, um hintenrum mit den Ausschreibungen und dem Bau fortzufahren, bleibt abzuwarten. Fest steht z.B., dass der nach der Landeswasserbehörde die Trasse im Westabschnitt wohl nicht höher gelegt werden muss. Dies hat die Verwaltung beim Runden Tisch aber noch gegenüber Minister Lies als plötzlichen Hauptgrund für die Rodung des Damms mitgeteilt. Sowas macht stutzig. Machbare Vorschläge haben wir vorgelegt. Von Transparenz kann auf Seiten der Verwaltung noch nicht die Rede sein. In anderen Bundesländern werden solche Verfahren deutlich transparenter gehalten. Auch neue Gutachten belegen ernsthafte technische Probleme und Unausgereiftheiten bei der Tunnelplanung (Rampe zu steil, fehlende Risikoanalyse, Grundwasserproblematiken). Wir gehen mittlerweile von 1 Mrd. Euro Gesamtkosten und 13 Jahren Bauzeit und langjährigen Sperrungen aus.

Am 1.2.2023 ist vom Landtag der Anhörungstermin für unsere öffentliche Petition vorgesehen. Die Einladung mit Einzelheiten folgt noch – passt.

17.11.2022 (Kommentar, H.Bärsch) – Der neue Landesverkehrsminister Lies hatte geladen

Ergebnis: Es wird eine Delegation von 6 Teilnehmern, auch der Ausbaugegner und der Offiziellen geben, die die Sache mit dem Bundesverkehrsministerium besprechen sollen. Dies hat Herr Lies kurzfristig fest zugesagt. Sorge ist, dass das BMDV wieder derart von der Verwaltung „vorgeimpft“ wird, dass kein offenes Gespräch möglich ist.

Herr Lies war sehr offen und wollte sich glaubwürdig einen Eindruck der Positionen verschaffen, wie auch schon zuvor Herr Weil. Dies rechnen wir hoch an, da diese Transparenz bei seinem Vorgänger, Herrn Althusmann, gerade nicht vorhanden war. Es hatte eher eine Informationsblockadepolitik stattgefunden, weshalb auch die Proteste so massiv ausgefallen sind.

Die Verwaltung war in voller Besetzung vor Ort und hat denselben Vortrag gehalten wie seit 2,5 Jahren. Kein Entgegenkommen, keine Fehler, die Natur sei trotz Zerstörung außerordentlich großzügig berücksichtigt worden, Anhörungen hätten extrem umfassend stattgefunden, es hätte nie Alternativen gegeben…

Das sahen die direkt an dem Verfahren beteiligten Politiker und Bürgerinitiativen sowie Fachleute überwiegend anders.

A) – Mein Eindruck der Situation und des Sachverhalts ist derzeit folgender:

Die Döhrener Politik hatte Angst um Ihren Tunnel, ohne den die Verbreiterung in der Leinemasch mit dem Planfeststellungsverfahren wohl nicht erforderlich gewesen wäre. Der Tunnel musste zu keinem Zeitpunkt vom Bund bezahlt werden. Dieser musste nur die defekten Brücken Instandsetzen/ersetzen. In diese Richtung ging auch der Redebeitrag der Döhrener. Die Döhrener wollten statt einer neuen hässlichen Hochstraße in Döhren schon lange einen Tunnel. Das wollte der Bund aber viele Jahre lang nicht bezahlen, da die dafür benötigten Gelder weit über die Kosten für eine Instandhaltung/Erneuerung des Bundeseigentums hinausgegangen wären. Deshalb kam es nie zu der Sanierung der Hochbrücke in Döhren. Dann stellten Gutachter fest, dass auch die Brücken in der Leinemasch erneuert werden mussten. Das nahmen die Döhrener (Töpfer und wohl auch Schröder-Köpf) dann zum Anlass, über Herrn Althusmann (CDU Verkehrsminister Nds.) bei Herrn Scheuer BMDV nochmal nach den Millionen für ihren Tunnel zu fragen, da ja nun auch die Brücken in der Leinemasch erneuert werden müssten. Dass ohne den Tunnel einfache Baugenehmigungen und die Instandhaltungspflicht des Bundes zur Behebung des Problems ausgereicht hätten – ohne Natureingriff – wurde jedenfalls gegenüber den Bürgern verschwiegen. Mit dem Tunnel ging es nicht mehr ohne einen Planfeststellungsbeschluss. Die Mittel hat Herr Scheuer dann freigegeben. Dann musste die Verwaltung den Spagat vollbringen, einen Interessenausgleich zwischen dem von Naturschönheit geprägten Westabschnitt und dem von Hässlichkeit geprägten Döhrener Hochstraßenplatz zu finden. Dieser Interessenausgleich ist dann so erfolgt, dass die Döhrener alles bekommen haben und den Ricklingern, Hemmingern sowie den Natur- und Naherholung liebenden übrigen Hannoveranern alles genommen wurde. Selbst der Flüsterasphalt wurde wohl sinnigerweise in den Tunnel verlegt und nicht im Westabschnitt, wo Mensch und Tier ihre Ruhe brauchen. Erstaunlich, wenn das stimmt. In den Pressemitteilungen der Verwaltung wurde dann lange nur von dem schönen neuen Tunnel berichtet und dass die Brücken erneuert werden mussten. Das war auch wegen der Anhörungsphase noch der Fall. Überwiegend wurden die Anhörungen dann auch in Döhren abgehalten. Hinzu kam, dass in diese Zeit auch noch die ersten Coronalockdowns fielen und deshalb nur ganz wenige zu den Anhörungen gingen. Nicht deutlich hingewiesen wurde dabei auf die massive Verbreiterung, die durch die Tunnelplanung mit eingeflossen ist. Es wurden zwar die Pläne ausgelegt und mit juristisch Fachkundigen hätte man das mühseelig selbst ermitteln können. Aber ausdrücklich auf diesen massiven Natureingriff hingewiesen, wurde seitens der Verwaltung nicht. Da sie die Planung durchdrücken musste, hat sie versucht, das, so weit dies zulässig ist, unter den Teppich zu kehren. Das ist unser persönlicher Eindruck.Die von mir befragten Abgeordneten der Kommunalparlamente bestätigen diese weitgehende Desinformation quer durch alle Parteien. Daneben haben mir zwei Damen der Verwaltung bei der Akteneinsicht, als die Herren der Planung gerade in Pause waren, mitgeteilt, dass sie „Bauchschmerzen wegen des Grünbereichs“ hatten. Der maßgebliche Berichterstatter der HAZ, Herr Conrad v. Meding, teilte mir am 1.6.2021 wörtlich und schriftlich mit, „Ich habe tatsächlich – das habe ich auch schon mehrfach öffentlich eingeräumt – zu lange geschlafen bei der Berichterstattung über den Schnellwegausbau westlich des Tunnels. Das ist sehr ärgerlich, so (schlecht) wollen wir unsere Lesenden eigentlich nicht informieren.“ – Wir bedanken uns für soviel Einsicht. Da Hannover aber nur eine Zeitung hat HAZ/NP, war das wohl der Hauptgrund für die Desinformation aller Beteiligten zu diesem entscheidenden Zeitpunkt, nämlich den Anhörungen. Daran ist die Presse natürlich nicht alleine Schuld, sondern es liegt ursächlich auch an den bewusst dürftig ausgefallenen Pressemitteilungen der Verwaltung selbst, wo nirgends auf den Natureingriff abgestellt wurde. Die Presse hätte nachforschen können, auch mit Akteneinsichten, hat sie aber nicht. Das mussten wir dann machen. Dann kam alles raus und die Proteste für diese ungerechte und intransparente Planung wurde laut und immer lauter. Die Verwaltung hielt einfach immer an ihrer Haltung, es muss ja, fest bis heute:

  • Erst sollte nach den“technischen Vorschriften“die Verbreiterung zwingend und alternativlos sein. Dann haben wir in die Vorschriften gesehen und auch hier festgestellt, dass die RAA ausdrücklich Ausnahmen vorsehen, die hier ohne weiteres hätten angewandt und begründet werden können. Danach hätte nicht nur ohne Seitenstreifen, sondern auch in Bestandsbreite erneuert werden können. Also nur die Brücken, denn nur diese sind nach den Gutachten defekt.
  • Dann sollte keine Rettungsgasse gebildet werden können, was der DRK Chef dann selbst widerlegt hat.
  • Dann sei die Verbreiterung und Erhöhung der Trasse aus Hochwasserschutzgründen plötzlich zwingend. Aber auch hier wurde schon vor Wochen von der Stadt und dem Landesamt für Wasserwirtschaft dementiert. Die neue Hochwasserlage habe mit dem Südschnellweg nichts zu tun. Die Trasse sei hoch genug. Einzelheiten beim Landesamt für Wasserwirtschaft nachzulesen:
https://urls.niedersachsen.de/6h1f

Eigentlich sind das aber wohl auch nur Ablenkungsmanöver der Verwaltung, denn eigentlich ging es immer um den nicht erforderlichen Tunnel der Döhrener, ohne den ein Planfeststellungsverfahren wohl gar nicht erforderlich geworden wäre. Es ist schon klar, dass die Landesbauverwaltung planen und bauen muss, was der Bund sagt. Jedoch würden ehrlich geäußerte Zweifel der Landesverwaltung gegenüber der Verhandlungen mit dem Bund sicherlich nicht schädlich sein….

Zudem wäre nach heutigen Richtlinien der FGSV und den verbindlichen Klimaschutzzielen sowie den Koalitionsverträgen, dieses Verfahren politisch nicht mehr durchsetzbar.

Hier stehen wir jetzt. Deshalb hat Herr Lies die Gesprächsrunde einberufen. Das ist mein Eindruck nach 2,5 Jahren Beschäftigung mit dem Verfahren.

Dieses Verfahren zeigt, die nicht funktionierende Bürgerbeteiligung in Niedersachsen. Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass die unmittelbar betroffenen Bürger ernsthaft und nicht nur pro Forma an solch einschneidenden Großprojekten in Wohn- und Naherholungsgebieten voll beteiligt werden? Wieso soll eine teure Umweltverträglichkeitsprüfung nur angefertigt werden, ohne den Inhalt ernsthaft mit abzuwägen? Die UVP/UVS beim SSW war vernichtend gegen den Bau. Nur die Ganztunnelvariante W4 war danach ökologisch vertretbar. Im Planfeststellungsverfahren in Deutschland ist einiges krumm und ungerecht. Das sollten wir beginnen zu ändern.

Wer meint, es sei anders gewesen, kann dies gerne vortragen.

B) – Lösungsmöglichkeiten des Konflikts

Die Verwaltung in Land und Bund möge prüfen:

  1. Der Planfeststellungsbeschluss wird aus Klima- und Kostengründen angepasst (§§ 76f. VwVerfG), mit Erneuerung der Brücken im Westabschnitt auf Grundlage der Instandhaltungspflicht des Bundes nach dem Bundesfernstraßengesetz, ohne Verbreiterung, Tempo max. 80km/h, Sektion-Control und Nothaltebuchten auf Brücke/Trasse. Es geht zunächst um die Klärung der Frage, ob das möglich ist.
  2. Um den nun einmal geplanten und durchaus befürworteten Teiltunnelbau nur im Ostabschnitt nicht zu gefährden, sollen Möglichkeiten noch einmal geprüft werden.
  3. Die Verwaltung soll gemäß der neuen Gutachten eine Risikoanalyse zur Verkehrssicherheit des Tunnels ergänzen und ggf. prüfen, ob die Trasse so belassen und die Rampe flacher gestaltet werden kann.
  4. Die beteiligten Bi´s und Umweltverbände könnten nach jeweiliger interner Absprache auf Klagen gegen den geänderten Beschluss oder einer Teilaufhebung verzichten.

Begründung:

Dies würde zwar viel Arbeit für die Verwaltung. Aber es würde alle Interessen, die Klimanotlage im Verkehrsbereich sowie die Kostenexplosion berücksichtigen. Zudem wäre der Ersatzbrückenbau nicht gefährdet. Vorteil wäre die deutliche Bauvereinfachung im Westabschnitt, womit der ganze Bau auch viele Jahre früher mit viel weniger Eingriff beendet wäre. Auch der 2-spurige Verkehrsfluss wäre wieder hergestellt. Weiterer Vorteil wäre, dass die Kostenexplosion damit aufgefangen werden würde. Die Ausschreibungsangebote zeigen, dass sich die Kosten verdoppelt haben, was der Haushaltsausschuss des Bundestages erst noch genehmigen muss. Überdies liegt keine Ausschreibungsplanung vor, dies ist auf die Bauunternehmen verlagert, was weiter erhebliche Kostensteigerungen sehr wahrscheinlich macht.

Ein Folgegutachten belegt auch massive bautechnische Probleme beim Tunnel. Dies sollte aus Gründen der Sicherheit dringend noch einmal geprüft werden. Der Tunnel ist viel zu tief (ca. 5 m zu tief) geplant, da dieser unter ein städtisches Klärsammelbecken gelegt wurde, wofür es viel einfachere und kostengünstigere Lösungen gab. Dadurch entstehen massive Probleme wegen des hohen Grundwasserspiegels. Zudem fällt die Rampe dadurch viel zu steil aus, 5% anstatt erlaubten 3% Gefälle, wodurch die Verkehrssicherheit massiv gefährdet ist, da das Stauende im Tunnel viel zu spät gesehen werden kann, zumal auch noch die Geschwindigkeit deutlich erhöht werden soll. Insbesondere fehlt die sonst erforderliche Risikoanalyse gänzlich. Die Ausschreibungen sind unzureichend.

Lediglich der Schutt aus dem Tunnel benötigte eine andere Verwahrstelle als die Leinemasch, aber auch hierfür haben die Bauunternehmungen teilweise in Niedersachsen Lagerstellen.

Bei künftigen Vorhaben wird die Verwaltung bei der Abwägung sowieso Klima und Umwelt „priorisiert“ nach den FGSV-Vorgaben zu berücksichtigen haben, was die meisten Proteste dann auch hinfällig machen wird. Also bitten wir die Verwaltung dringend, die Änderungen zu prüfen und die Politik, die Verwaltung entsprechend anzuweisen. Damit wäre auch das Image der Verwaltung wieder hergestellt. Dazu sind im vereinfachten Anpassungsverfahren nach § 76 Abs. 3 auch keine neuen Anhörungen i.d.R. erforderlich. Die Änderungen werden zusammengefasst und die Akte erhält ein zusätzliches Deckblatt mit den Änderungsverweisen. Das wäre eine enorm respektvolle Leistung für Mensch und Natur, Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit sowie dem Kosten- und Ressourcenschonungsgebot.

Alternative für die Politik wäre, dass so gebaut wird wie geplant, mit einem Riesenskandal, vor allem deshalb, weil dieses Teilstück der „Südautobahn“ mit Sicherheit als Autobahnsackgasse ein zusammenhangloses Endstück bleiben wird, weil der Weiterbau nach Bad Nenndorf über die B65 nach dem BVWG2030 mit Sicherheit nicht mehr zu verantworten und durchzusetzen wäre (mittlerweile aufgegeben ! 4/2023). Eine Aufnahme ins Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler ist fest zu erwarten, weil kostengünstiger und interessengerechter hätte umgeplant werden können. Angesichts der Planungsumsetzungsprobleme ist eine ewige Baukatastrophe mit immer neuen Problemen wahrscheinlich.

Wenn man die unabhängigen Gutachten liest, beschleicht einen das Gefühl, dass das eine echte Problembaustelle werden könnte, mit Kostenerhöhungen, ewiger Bauzeit und den gefürchteten Ausfallzeiten des Südschnellwegs. Wenn ich Herr Lies und Herr Wissing wäre, würde ich das nochmal nachprüfen bei gleichzeitiger Erstellung der Ersatzbrücken. Sollte das gehen, wäre das der sicherste Weg. Oder man fasst die Vereinfachungen im Westabschnitt als ein „Weniger“ zur Genehmigung des PFB auf und plant in der Ausführungsplanung vereinfacht i.S.d. §§ 76 ff. VwVG. Gerade auch dei Teilaufhebung im Westabschnitt nach § 77 macht deshalb Sinn, weil hierfür kein Änderungsbeschluss erforderlich ist. Das ginge am einfachsten. Die Brücken im Westabschnitt können (müssen sogar) nach § 4 FernStrG instandgesetzt/erneuert werden. Prüfauftrag. Der PFB kann bezüglich Tunnel und Ostabschnitt aufrechterhalten bleiben. Das hätte keine Auswirkungen auf den Baufortschritt. Diesen so wichtigen Punkt haben die Verantwortlichen und die Politik einfach nicht verstanden.

Ein Dilemma. Man könnte aber auch sagen, Problem erkannt, Gefahr gebannt. Wir sind Herr Lies sehr dankbar, dass eine Überprüfung zumindest angedacht ist und sind jetzt erstmal optimistisch.


17.5.2023: Letztes Treffen der Expertenrunde Minister Lies:

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