(Kommentar) – Trotz klarer verwaltungsrechtlicher Zusicherungen auf der Presseseite der Verwaltung, wurde überraschend in Ricklingen gerodet, obwohl dieser Abschnitt noch gar nicht dran war.
Bereits in der Klageerwiderung der Verwaltung Az. 7 MS 180/21 vom 29.11.2021, Seite 9, heißt es, dass in dem Bereich im Westabschnitt 25/26 gerodet werde. Im weiteren Verlauf der Gespräche hieß es, mit Ausnahme von Vermessungsstellen und an den Brückenköpfen. Dies entspricht auch dem Bauzeitenplan der Verwaltung.
Dies hatte das Landesplanungsamt auf der eigenen Internetseite auch veröffentlicht.
Nunmehr hatte die Verwaltung noch einen neuen Bauzeitenplan veröffentlicht, in dem die Maßnahme noch mal nach hinter verschoben wurde. Interessant ist, dass nach klaren Aussagen der Verwaltung in der Expertenrunde, ein Aufschub für die Brücken über März 2024 unverantwortbar und völlig unmöglich gewesen sein sollte. Wieso ist das dann jetzt doch plötzlich möglich?
Überdies wurde immer wieder zugesichert, dass mit so wenig Umwelteingriff wie möglich vorgegangen werde. Aktuell wurde am 7 Meter Teich umfassend gerodet. Hier standen u.a. dicke Eichen mit ca. 50cm bis 120 Durchmesser, die ca. 35m von der Trasse und 125m von dem Brückenkopf der Kiesteichbrücke entfernt sind. Wegen zahlreichen Bürgeranfragen haben wir Herrn OB Onay und die Region um Prüfung gebeten, ob die Baufeldgrenzen eingehalten wurden.
Bild Baum 1: Dies ist eine kerngesunde Eiche, Durchmesser 90cm, Entfernung zur Bestands-Trasse Leitplanke 32m.
Wir haben am 20.3.2024 eine Begehung mit der Stadt gemacht. Danach sei die Baufeldgrenze von der neuen 15 m breiteren Straße festgelegt, weshalb der Rodungsstreifen im Gelände und mit der alten Straße jetzt so breit aussähen. Die Baufeldgrenze sei aber eingehalten. Die Region antwortete zur Nordseite, dass die Bäume am nord-östlichen Brückenkopf der Kiesteichbrücke überwiegend doch stehen bleiben könnten. Verwaltungsintern werde die Trasse etwas mehr in den Süden gelegt, um etwas mehr Grün auf der Nordseite erhalten zu können. Dies ist ein Vorschlag, der bereits in der Expertenrunde im März 2023 seitens des Unterzeichners als letzte Möglichkeit angeregt wurde falls Teilaufhebung und Änderungsverfahren nicht mehr akzeptiert werden. Dies stellt nämlich unproblematisch keine wesentliche Änderung dar. Offenbar ist dies zumindest ein wenig aufgegriffen worden. Dies wäre eine große Erleichterung und neben der ganzen Trauer um den Verlust wesentlicher Teile des Naherholungsgebietes doch ein kleiner Trost.
Zur Baufeldgrenzenberechnung: Da die neue Straße 26 m breit wird und der Abstand der neuen Straße zur eingezeichneten Baufeldgrenze gleich groß in der maßstabsgerechten Karte eingezeichnet sind, müsste die Baufeldgrenze folglich 26m neben dem Rand der geplanten breiteren Straße verlaufen. Wenn man nun von den jetzt gemessenen 32 m die 7,5m der geplanten breiteren Fahrbahnhälfte abzieht, kommt man auf 24,50m Abstand zur alten Straße. Dann wäre die Rodung an dieser Stelle doch noch innerhalb der Baufeldgrenze erfolgt. Daneben gibt es auch Bereiche, bei denen die Baufeldgrenze eine Ausbuchtung macht und mehr oder weniger gerodet wird, diese Bereiche meinen wir bei dieser Berechnung nicht.
Wir bedanken uns bei der Stadt und der Region für die Klärung. Hier kamen sehr viel Anfragen der Bürger. Wir sind nun wenigstens im Bilde. Die Sensibilität für die Baufeldgrenzen ist jedenfalls etwas erhöht.
Das Problem bleibt aber, dass es außer der Zeichnung, die Anlage zum Planfeststellungsbeschluss ist, keine Markierungen im Gelände gibt, wo genau die Baufeldgrenze ist. Es bleibt nur dies aus dem Maßstab der Karte auszurechnen und dann im Gelände nachzumessen. Dies halten wir für bedenklich. Warum markiert man das nicht im Gelände? Das sollte in einem Landschaftsschutzgebiet und im Bereich der Baumschutzsatzung der Stadt Hannover Vermessungsingenieure kennzeichnen. Dies ist ein Vorschlag. Die Gefahr, dass das sonst beim Bau nicht so genau genommen wird ist einfach vorhanden.
Dies bedeutet aber gleichzeitig auch etwas Positives für die Nordseite, nämlich dass die Baufeldgrenzen in den Plänen ziemlich genau einzuhalten sind. Auf den Plänen, die Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses sind, ist am nord-östlichen Brückenkopf die Vegetation eindeutig auf allen Plänen nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Es bleibt daher zu hoffen, dass ein kleiner Rest des schönen Landschaftsbildes am Kiesteich doch erhalten bleibt. Dies ist aber stets zu überprüfen. Aus Erfahrung wissen wir, dass in möglicherweise streitigen Fällen z.B. ein Grünflächenamt auch schnell mal einen Baum fällt, bevor er ein Politikum wird. Deshalb ist es wichtig vorher darauf noch mal hinzuweisen. Damit wollen wir der Verwaltung nichts unterstellen.
Jeder einzelne Baum ist an dieser exponierten Stelle sehr wichtig für das Landschaftsbild.
Bild Bäume Nordseite Brückenkopf gr. Kiesteichbrücke, diese Bäume stehen klar außerhalb der Baufeldgrenze, denn diese verläuft auf dem asphaltierten Weg links daneben:
Bild Baufeldgrenze Kiesteichbrückenkopf Nord-Ost: Am linken Rand dieses Asphaltweges verläuft gemäß den Plänen aus dem Planfeststellungsbeschluss die Baufeldgrenze. Das heißt, die Bäume links sollen alle stehen bleiben.
Bitte liebe Regions- und StadtpolitikerInnen bitte lasst Euch immer ganz genau von der Verwaltung zeigen, wo die Baufeldgrenze aus der Karte in der Natur verläuft.
Wenn Stadt und NLStBV abweichende Vereinbarungen treffen, sind diese offenzulegen.
Der massive Eingriff in die Landschaft durch die Verbreiterung bleibt natürlich extrem. Die gerodeten Fläche sind unersetzbar verloren.
Auf diesem Abschnitt in Ricklingen befanden sich nach der Umweltverträglichkeitsprüfung der Verwaltung über 80 geschützte Vogelarten, davon 20 streng geschützt sowie 12 streng geschützte Fledermausarten, tausende alter Eichen, die wunderschön die Straße umhüllt hatten.
Hannover ist eine schöne Stadt und die Niedersachsen lieben ihren Wald. Dass sich Niedersachsen derart mit Unwahrheiten bevormunden lassen, ist ein Zustand, den Ihr Euch nicht gefallen lassen müsst.
Denn: „keine Rettungsgasse möglich“, „Hochwasserschutz erzwinge Baubreite und -Höhe“, „keine Alternativen“, „Planfeststellungbeschluss sei rechtskräftig“, das ist nachweislich nicht den Tatsachen entsprechend von der Verwaltung an die Menschen und die Politik vorgetragen worden. Das haben wir herausgestellt. Das war und ist irreführend. Eine Verwaltung sollte sich solcher „Propaganda“ nicht bedienen. Die Verwaltung ist nur die ausführende Gewalt in einem Staat und unterliegt dem Transparenzgebot. Wir rügen dies beim SSW-Verfahren. Die Anhörungen und Abstimmungen der Parlamente im Planfeststellungsverfahren wären mit einiger Wahrscheinlichkeit anders ausgefallen.
Wir bedanken uns bei allen Menschen, die auf unserer Seite sind. Ihr seid eine großartige Stütze für unsere Demokratie und die Gesellschaft. Ohne Euch hätten die Menschen in Ricklingen und Hannover keine Stimme gegenüber dem Landesplanungsamt, der Regierung, den Parlamenten und dem Bund.
Sämtliche Kommentare haben nicht den Anspruch auf absolute Richtigkeit oder Vollständigkeit sind aber mit bestem Wissen und Gewissen nach Tatsachenermittlungen gefertigt. Sollten wir Korrekturen erhalten, arbeiten wir diese nach Prüfung ein.