Teil 1 – März 2021 Teil 2 – Juni 2021 Teil 3 – September 2021
Teil 4 – Oktober 2021 – Klage
Der Planfeststellungsbeschluss wurde erlassen. Klagen und Eilanträge von Eigentümern, Gartenpächtern sowie eines Umweltverbandes wurden eingereicht.
Die Klage gegen den Beschluss sowie Eilantrag wurden fristgemäß am 22.11.2021 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Begründet wurden die Anträge mit dem neuen Gutachten des BUND zur Verfassungswidrigkeit des obsoleten Bundesverkehrswegeplans2030, der Entscheidung des BVerfG zur Verbindlichkeit der Klimaziele sowie technischen Gutachten von Prüfsachverständigen. Wenn die Behörde das nacharbeiten muss, ist der Westabschnitt entweder in Bestandsbreite oder jedenfalls nach den Richtlinien für den Ausbau von Autobahnen (RAA) oder sogar der RStA im Landschaftsschutzgebiet mit so wenig Umwelteingriff wie möglich zu bauen, d.h. mind. ohne die 4 Meter Breiten Standstreifen. Ohne die Verbreiterung müsste der Großteil des Waldes nicht gerodet werden, bei Kosteneinsparung und mit Nothaltebuchen sowie reduzierter Geschwindigkeit auf höchstens 80 und nicht 100, mithin vergleichbarer Verkehrssicherheit. Anstatt das Mindesteingriffsgebot in die Natur anzuwenden oder auch nur abzuwägen, hat die Verwaltung den maximal möglichen Umwelteingriff in das Landschaftsschutzgebiet gewählt, sogar entgegen der sehr kritischen Stellungnahme des eigenen Umweltamtes. Dies ist ein derart krasses Missverhältnis, dass eine Überprüfung durch die Gerichte leider dringend angezeigt war. Mit der geplanten Erneuerung von West- und Messeschnellweg hat dieses kleine Teilstück von 1,8 km, dass an einem beampelten Kreisel endet auch nichts zu tun, zudem befinden sich dort auch keine Landschaftsschutzgebiete. Mit einer umweltgerechten Erneuerung des SSW wird der Verkehr genauso schnell fließen, wie mit der geplanten extremem Autobahnbreite, denn den Landwehr- und den Ricklinger Kreisel können auch die besten Stadtplaner und Autolobbypolitiker nicht wegreden, selbst dann nicht, wenn ihnen eine sehr monopolistisch aufgestellte und offenbar beeinflussbare Hannoversche Presse dabei hilft. Die Berichterstattung ist seit 2 Jahren vollkommen einseitig. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes wurden kein einziges Mal hervorgehoben. Hätte die Presse geschrieben, was tatsächlich passieren soll, nämlich dass die Liegewiesen an den Badeseen am Schnellweg komplett entwaldet werden und durch 4 Meter hohe Blechwände ersetzt werden sollen und wäre die Anhörung nicht direkt in den ersten Corona-Lockdown mit Ausgangssperren gesetzt worden, hätte der Planfeststellungsbeschluss so niemals gefasst werden können. Von einer vollständigen Aufklärung der Bürger durch die Verwaltung und die Presse kann nicht im Ansatz die Rede sein. Erst jetzt verstehen die Bürger was dort im Landschaftsschutzgebiet tatsächlich passieren soll und sind empört, mit Ausnahme von ein paar angestachelten Rasern. Die Neue Mitte möchte Wohlstand und Wald.
Es ist grundlegend zu klären, wie die verbindlichen Klimaziele in den Planungsleitlinien und -zielen zu berücksichtigen sind. Auch ist zu klären, ob die Anhörung der Beteiligten im Corona Lockdown mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen rechtskonform erfolgt ist.
Die Behelfsbrücke an der Hildesheimer Straße kann auch mit dem Verfahren bis Ende 2023 gebaut werden und die beiden Brücken über Leine und Kiesteich können ohne Einschränkungen bis 2024 betrieben werden. Danach mit Einschränkungen, Abstandsgebot für LKW´s und Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Es besteht also kein Grund zur Panikmache. Die Verwaltung ist verpflichtet, Zeiten für Rechtsmittelverfahren einzuplanen. Auch ist der Plan schon seit März 2021 fertig gewesen, die Verwaltung hatte aber offenbar Zeit, noch bis nach der Kommunalwahl abzuwarten. Dann muss sie jetzt auch die Zeit haben, das Rechtsmittelverfahren ordnungsgemäß zu akzeptieren. Es bleibt das Geschmäckle, dass die Regionsverwaltung sehr stark vom Parteibuch und dem Willen der Landesregierung abhängt und damit gegen die Gewaltenteilung und das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Hier hatte sich besonders Herr Althusmann für das Projekt stark gemacht. Auch er hat die unnötige Naturzerstörung kein einziges Mal auch nur erwähnt. Dieser Fehler sollte bei der nächsten Landtagswahl korrigiert werden. Politiker sind austauschbar, das Volk und die Verfassung nicht.
Sollte die Verwaltung die Planung nochmal anpassen müssen, sind die Pläne kurz noch einmal auszulegen und dann kann mit größerem Konsens gebaut werden und auch mit weniger Enteignungsproblemen, was letztlich sogar zu einem schnelleren Bau führen kann.
Das ist ein normaler rechtsstaatlicher Vorgang und auch bei Planfeststellungsverfahren nichts Besonderes. Hier sollten man sich nicht zu sehr von dem beeinflussen lassen, was die Presse suggeriert hat, hier war vieles im letzten Jahr sachlich nicht zutreffend und leider bis jetzt sehr einseitig berichtet worden.
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Die neuen Mehrheiten in Region und Stadt Hannover durch die Kommunalwahl 2021 hatten die Möglichkeit eröffnet, den noch nicht gefassten Planfeststellungsbeschluss durch die zu erwartenden Koalitionsverträge ruhend zu stellen und durch vernünftige Anpassung an die Klimaschutzgesetze die vom Volk gewünschte Verkehrswende einzuleiten. Diese einmalige Chance ignoriert die Politik beharrlich. Umweltschutz gibt es in Hannover nur im Wahlkampf. Der Südschnellweg ist ein wichtiges Projekt in der Region, da über den überholungsbedürftigen Bundesverkehrswegeplan2030 der SSW nur ein Teilstück der geplanten Südautobahn von Bad Nenndorf über die B65 bis nach Peine (Milliardenprojekt mit Bundesrelevanz) ist, durch eine der letzten naturnahen Landschaften, die wir in Hannover haben. Dies verstößt gegen das neu zu fassende Bundes-Klimaschutzgesetz, die Verfassung mit den neuen Klimazielen sowie EU-Recht und das Pariser Abkommen. Durch einen weiteren Ausbau der A2 im Norden von Hannover, wäre das angebliche Verkehrsproblem auch gelöst worden, ohne diesen brachialen Umweltschaden. Die Corona-Krise wurde ausgenutzt, um das mit Gewalt und so wenig Bürgerbeteiligung wie möglich, durchzudrücken. Hierzu mehr am Schluss dieser Abhandlung.
Es geht hier nicht nur um dieses Einzelprojekt, es geht um die Verkehrswende und den Beginn der Vernunft.
Hier sieht man die weiten in Jahrzehnten gewachsenen Schilfzonen, in denen zahlreiche Wasservögel brüten. Es ist ein einmaliger von Seen und Auenland geprägter Grünkeil von Pattensen bis zum Rathaus von Hannover. An den Bäumen sieht man die frischen Bissspuren von Bibern, die hier im Rahmen der Renaturierung der Leineaue mühevoll angesiedelt wurden. Gerade freut man sich über diese Biotope, da kommt die Nachricht dieses Superbaus mitten hier durch. Durch das Wasser ist das alles verbunden und der Baudreck und Lärm wird das hier alles zerstören. Das Storchenpärchen, das hier die letzten Jahre zu sehen war, wird das letzte Mal hier gewesen sein. Das Schlimmste ist eigentlich die Berichterstattung der HAZ, die zu dieser Natur in den letzten 3 Jahren kein einziges Wort verloren hat. Es wurde ausschließlich über den Tunnelbau in Döhren berichtet, den fast jeder gut findet. Das ist ein Umweltskandal unter dem die Bürger und vor allem die Natur schwer wird leiden müssen. Es wäre doch angebracht gewesen, auch mal ein Foto von der herrlichen Seen- und Flusslandschaft zu bringen. So ist bei vielen der gänzlich falsche Eindruck entstanden, hier wollten nur ein paar Öko-Aktivisten jegliche Straßensanierung verhindern. Das ist gänzlich falsch. Es geht darum, die rechtsverbindlichen Vorgaben des Pariser Abkommens, welches seit 2015 für alle deutschen Organe, Verwaltungen und Gerichte verbindlich ist, auch nun endlich im Straßenbau umzusetzen. Das ist ein vollkommen legitimer und seriöser Grund.
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12.3.2021
Wichtige Links zu den im Artikel genannten Verfahrensunterlagen findet Ihr zusammengestellt auch hier:
http://www.fidele-doerp.de/artikel/2021/03/23/ausbau-suedschnellweg-helmut-baersch.php
Das Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet an den Ricklinger Kiesteichen um den Südschnellweg herum ist mir von Kindertagen an in guter Erinnerung und hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass ich mich in meiner alten Heimat immer noch zu Hause fühle. Hier gehen die Ricklinger und Hemminger vor der Haustür spazieren, fast täglich. Man kennt sich und sieht viele alte Gesichter. Ich erinnere mich hier an so manches. An den kleinen Inseln im Kiesteich haben wir als Kinder vom Schlauchboot aus brütende Vögel beobachtet, in der Beeke gestanden und Flusskrebse gefangen, am Ufer des Kiesteiches standen die Hechte und der Teich war voller Teichmuscheln, an denen man sich auch mal unangenehm die Füße geschnitten hat. Alles ist heute sehr schön eingewachsen, besonders der Schnellweg.
Das Planfeststellungsverfahren Südschnellweg war mir bisher, was den westlichen Abschnitt anbelangt, in dem Ausmaß des Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet und die Auswirkung auf die Vereine nicht bewusst. Es ging in der öffentlichen Diskussion fast ausschließlich um die Döhrener Hochbrücke über die Hildesheimer Straße und die Tunnellösung. Dass es auch für den Westabschnitt eine Tunnellösung gab, wusste ich zum Beispiel nicht.
Da hier doch einiges bei der Information der Ricklinger durch die Politik zu fehlen scheint, was die derzeit gestartete Bürgerinitiative zeigt, habe ich mir als im öffentlichen Baurecht und seit 20 Jahren in der Politik erfahrener Anwalt die Verfahrensunterlagen mal genauer angesehen und mit den beteiligten Behörden gesprochen. Ich möchte hier versuchen, den Sachverhalt etwas aufzuklären wie weit nun ganz genau die Baustelle um die Trasse herum in die Natur eingreift und wie weit das Verfahren bisher gediehen ist. Dabei möchte ich in erster Linie die im Internet etwas verstreut vorhandenen Informationen sortieren und den Bürgern die entsprechenden Links mitteilen, sowie welche Unterlagen besonders interessant sind. Die Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit. Jeder soll sich aber einen eigenen Eindruck verschaffen können.
Zum Verfahren: Der NLStBV hat geplant und die Region ist für Beschluss und Anhörungsverfahren zuständig. Notfrist für die Anhörung der Stadt Hannover und Bezirksräte war der 31.5.2020. Ausgelegen hat der Plan vom 6.3.20 bis 6.4.2020 (in Döhren). Problem ist, dass wegen der Coronasituation diese Anhörungen nur eingeschränkt möglich waren. Es wurde sich auf § 89 NKomVG berufen, wonach in Notsituationen „ggf“ die Anhörungen eingeschränkt werden könnten. Dies sei auch gar nicht anders möglich, da die Stellungnahmenotfrist bis zum 31.5.2020 laufe. Ob die Corona Krise wirklich ausreicht, um die zwingenden Anhörungen nur unzureichend durchzuführen, oder ob man diese hätte verschieben oder nachholen müssen, ist nicht geklärt. Die Verwaltung meint, es sei noch nie so ausführlich aufgeklärt worden, wie in diesem Verfahren. Die Unterlagen im Internet sind in der Tat ausufernd ausführlich, ob das allerdings genügend öffentlich vermittelt und erklärt wurde, mag jeder selbst entscheiden.
Anzumerken ist weiter, dass Grund für das gesamte Projekt die Brücken sind, die nach mir nicht vorliegenden Gutachten nur noch bis 2023/24 standfest sind. Die Brücken wurden zwischen ca. 2015 und 2019 umfassend verstärkt und sollen jetzt nur noch bis 2023/2024 halten. Ob das ganz genau so ist und wie die Fragestellungen waren, kann ich nicht sagen. Es schwebt hier derzeit lediglich eine behördliche Aussage im Raum, dass bei der Planung von einem wesentlich erhöhten künftigen Verkehrsaufkommen ausgegangen worden ist. Es handelt sich um eine Bundesstraße, bei der der Autobahnfernverkehr nicht ausgeschlossen werden kann. Wenn man dies für glaubhaft hält, müssen die Brücken in jedem Fall neu oder erneuert oder durch einen Gesamttunnel ersetzt werden. Dies ist zu überprüfen.
Derzeit erfolgte Ende 2020 die Erörterung der Einwendungen nicht öffentlich. Nunmehr werden diese eingearbeitet und der Planfeststellungsbeschluss wird dann von der Region gefasst. Dies ist jetzt noch nicht erfolgt. Es heißt bei den Hinweisen zu dem Verfahren auf der Seite der NLSTBV wörtlich:
„Falls die vorhandene Planung zum Südschnellweg so grundlegend überarbeitet
werden muss, dass sich auch neue Betroffenheiten einstellen, werden die
Pläne ggf. wieder öffentlich ausgelegt und auch entsprechend erörtert. Der
Planfeststellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht.“
Einzelheiten zum Verfahren und zur Planung findet man hier:
1. https://uvp.niedersachsen.de.
Geben Sie in der Suchmaske „Südschnellweg“ ein und klicken Sie dann auf den Link. Hier finden sich alle wichtigen Planungsunterlagen, Pläne, Umweltverträglichkeitsprüfungen (U1 – UVP), Verkehrsgutachten und was das Wichtigste ist, der Erörterungsbericht (U1). Die Karten mit den Baugrenzen „Baufeldgrenze“ gestrichelt für den Abschnitt West finden Sie in den Anlagen U18.1 bis .3. Diese können Sie im Browser vergrößern. So sieht man, dass die Baufeldgrenze im Ricklinger Holz genau dort verläuft, wo die Beeke am dichtesten am Schnellweg ist, so dass die Beeke versetzt werden muss. Alle Bäume bis hierhin kommen auf der ganzen Breite des Waldes weg, insgesamt handelt es sich um 13 Hektar. Es bleibt von dem Wald vom Landwehrkreisel bis nach Döhren nur ein kleines Stück des Ricklinger Holzes erhalten, sonst kommt man nicht auf 13 Hektar. Hier kommen die deutlich verbreiterte Straße und die neue Böschung hin mit den neuen Anpflanzungen sowie der Lärmschutzwall. Auf der anderen Seite „Vor der Kornhast“ ist die Baufeldgrenze genau auf der Strasse „Vor der Kornhast“. Die Kleingärten dazwischen, also am Schnellweg, kommen alle weg, mit ggf. Enteignungsverfahren usw. Alle Bäume an der Straße bis zum Kiesteich kommen alle weg. Es wird zerstreute Ausgleichsflächen geben am Teufelsbach (der schön ist wie er ist) usw. aber der Anblick ohne die ganzen alten Bäumen, wird erstmal über viele Jahre, auch nach den Gutachten, sehr kahl und verändert sein. Das gerade entwicklete Öksystem ist dann zerstört. Kein Vogel kan in einer Bsuetlle Brüten udn kein Biber wird sich dort mehr aufhalten können. Die Fische der Teiche sollen entnommen und nach Bauzeitende (ca. 10 Jahre) wieder eingebracht werden, was der Anglerverband laut Stellungnahme gut findet. De facto sollen die Teiche in Bundeseigentum übergehen, damit diese nach der Zerstörung (Bausand und Schadstoffe verdrecken gesamtes zusammenhängendes Gewässer) über Jahrzehnte wieder mühevoll renaturiert werden können.
Die Kleingärten auf der anderen Seite bis zur Vermehrungswiese sind ebenso betroffen, wobei die Baufeldgrenze hier nur teilweise hinein ragt. Es ist aber auch hier mit Enteignungsverfahren zu rechnen, gegen die die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Beim TUS-Ricklingen endet die Baufeldgrenze an dem kleinen Parkplatz im Wäldchen vor dem Schnellweg. Auch hier wird es kahl werden. Im Restaurant, wo ich schon als Kind gesessen habe, sieht man dann nicht mehr auf die schönen alten Eichen, sondern eine 4 Meter hohe Betonlärmschutzwand, obwohl der Wald i.d.R. ein viel effektiverer natürlicher Lärmschutzwall ist.
Am Dreiecksteich zwischen Liegeweise und Schnellweg sowie Liegewiese 7-Meterteich kommt auch das Wäldchen weg und rechts und links neben der Trasse auf dieser Höhe alle Bäume, mit späteren Neuanpflanzungen durch Buschwerk. Auf den viel genutzten Liegewiesen am Dreiecks- und 7-Meterteich sieht man dann nicht mehr auf die alten Bäume, sondern auf eine 4-Meter hohe Irritationswand (kein Lärmschutz), was das einmalige Landschaftsbild und den Erholungswert völlig zerstört.
Dieses Bild von der Liegewiese am 7-Meterteich ist vom Winter, man sieht die Trasse im Hintergrund. Im Sommer ist das alles dicht und grün eingewachsen. Das ist perfekt, wie es ist. Die Bäume nehmen Schall und Co² auf und bilden einen natürlichen und schönen Sichtschutz. Bei der geplanten Abholzung sämtlicher Bäume, die Ihr hier seht, und dem geplanten Umbau, wird sich niemand mehr auf die Liegewiese legen und auf eine Betonwand sehen wollen. Die Planung wirkt einfach offensichtlich unsinnig. Die Leitplanken könnten auch derzeit noch einen Meter versetzt werden und so mehr Platz geschaffen werden.
In dem Erörterungsbericht wägt die Verwaltung die unterschiedlichen Belange, wie Umweltverträglichkeit, Kosten, Verkehrstechnik, Hochwasserschutz usw. ab und nimmt eine eigene Gewichtung vor. Man sieht auch, dass sowohl für den Ost wie auch den West-Abschnitt unterschiedliche Varianten geplant waren und dies jeweils sehr ausführlich untersucht wurde. Im Ergebnis (u.a. Seite 81/82 U1 Erörterungsbericht) wurde die Tunnellösung für den Ost-Abschnitt und die Bestandsbrückenlösung mit erheblichen Verbreiterungen W3 gewählt. Hier wäre die Gesamt-Tunnellösung W4 261Mio. € teurer gewesen (insgesamt ca. 1 Mrd.) und es hätte ein Problem mit der direkten Einbindung einer Straße in Döhren gegeben. Demgegenüber stand allerdings das Umweltgutachten (UVP und UVS) wonach die Gesamttunnellösung W4 mit weitem Abstand und in allen Belangen nicht nur die umweltverträglichste Lösung war, sondern sogar für eine erhebliche Verbesserung gegenüber der Bestandssituation bei Lärm und Natureingriff gesorgt hätte, da der Südschnellweg, dann gar nicht mehr sichtbar gewesen wäre. In der Formulierung bei dem Fazit der Abwägung wird nach meinem persönlichen Eindruck die deutlich umweltverträglichere Variante W4 verbal etwas heruntergespielt, was dann natürlich bei den Beschlussfassungsbehörden und Politikern schnell einen leicht verfälschten Eindruck machen kann. So liegt bei der Umweltverträglichkeit der Variante W4 fast überall eine ++ Bewertung vor, wohingegen die anderen Varianten überwiegend Doppelminus, Minus oder O ausweisen. In dem Fazit heißt es in dem entscheidungserheblichen Erörterungsbericht dann aber nur: „Bei der Bewertung der „Umweltwirkungen“ sind bei den Varianten W1, W2 und W3 größere Eingriffe in Natur und Landschaft als bei Variante W4 erforderlich.“ Hier hätte es nach meiner Meinung zumindest erheblich größere Eingriffe in die Natur heißen müssen. Dieses sind Kleinigkeiten mit denen die Politik, die oft nur ganz oberflächlich damit befasst ist, aber beeinflusst werden kann. Dies mag jeder anders sehen und ich spreche mich hier nicht ausdrücklich gegen das Projekt an sich aus. Ich möchte aber anregen, wenigstens bei solchen Jahrhundertvorhaben etwas genauer hinzusehen. Bezüglich des West-Abschnitts ist vieles unklar und das Umweltgutachten (UVP) wurde nicht hinreichend öffentlich gemacht. Das ist nachzuholen.
Ich habe in Düsseldorf bei zahlreichen Projekten dieser Art für Aufklärung gesorgt mit dem Ergebnis, dass noch rechtzeitig umgeplant werden konnte. Rückblickend und nach Fertigstellung waren diese Änderungen stets richtig. Hier ist es wegen der ungünstigen Anhörungen in der Coronakrise und den Einschränkungen bei den Sitzungen der Stadtparlamente jetzt fast zu spät. Das Ganze ist etwas unglücklich gelaufen. Die Arbeit der Verwaltung stellt bei Planfeststellungsverfahren immer eine enorme Leistung dar. Das soll hier nicht herabgewürdigt werden. An der Gewichtung der Belange habe ich hiermit Zweifel geäußert sowie an dem Anhörungsverfahren direkt am Anfang der Corona Krise im Lockdown und zwar gemessen an der außergewöhnlichen Wichtigkeit dieses Projekts für die betroffenen Stadtteile und die Natur, die außer uns keine Vertreter hat.
Anzumerken ist weiter, dass der Baustellenverkehr natürlich in die Baufeldgrenze mit einzubeziehen ist und der Brückenbau während des laufenden Verkehrs erfolgen muss, d.h. eine neue Brücke wird erstmal komplett neben die alte gebaut und dann nach Abriss der alten versetzt. Das erfordert nochmals eine Natureingriff in doppelte Breite. Das ist ein ganz schwieriger Großbau mit mehreren Brücken und Grundwasserproblemen sowie Platzproblemen für die Baustelle. Also da wird großflächig um die Baufeldgrenzen herum überall Baustelle sein mit stärkeren Auswirkungen, als das jetzt in den Gutachten klingt. Die Bauzeit wird mit 6 Jahren angegeben. Bei den ganzen Brücken kann ich mir kaum vorstellen, dass die das unter 10 Jahren schaffen. In der Zeit kann m an dann nicht mehr drunter durch nach Hemmingen oder Döhren. Ein großer Tunnel würde im Vortrieb unterirdisch in dem Damm erstellt und die Straße abgerissen. Wenn da nicht sogar noch ein schöner Fahrradweg drauf gepasst hätte…schade.
In dem Gebiet und den Teichen sind seltene Tiere und Pflanzen zu Hause, wie Storche, Biber, sogar Fischotter, Teichmuscheln, Kormorane, Eisvögel, Flusskrebse, 11 besonders geschützte Fledermausarten, der Rotmilan, brütende Greifvögel, die Liste ist endlos. Es ist ein großes Schilf- und Brutgebiet für viele Vogelarten, wie Haubentaucher, Blässhühner, Enten, Schwäne und viele andere. Auch viele seltene Weißpappeln sind hier zu finden. Es werden 13 Hektar Wald gerodet. Ein solcher Eingriff ist in einem gesetzlich geschützten Landschaftsschutzgebiet eigentlich gar nicht möglich. Das Öko-System wäre durch das derzeit geplante Projekt W3 über Jahrzehnte schwer gestört. Dies stellte auch das Umweltamt der Stadt Hannover in seinem Bericht fest, was die Planungsbehörde aber nur zur Kenntnis genommen hat. Die schöne Ansicht in der 3-D Animation mit den vielen Bäumen rechts und links, soll natürlich die nachgewachsenen Bäume in 50 Jahren darstellen. Bis dahin wird das ganz schlimm aussehen. Zudem wird nur Buschwerk eingebracht.
Es ist klar zustellen, dass mit dem Tunnelbau unter der Hildesheimer Straße keine Probleme gesehen werden. Es sollte aber über den Zustand der beiden Brücken im Ostabschnitt und zwar ganz genau für welche Verkehrsmengen informiert werden sowie eine wiederholte Anhörung zum West-Abschnitt erfolgen. Es kann nicht sein, dass nur wegen eines Standstreifens, also keine neuen Spuren und keine Verbesserung für den Verkehrsfluss gegenüber dem Ist-Zustand, dieser nicht wieder gut zu machende Eingriff in eines der letzten stadtnahen Landschaftsschutzgebiete erfolgen soll. Es wurden zahlreiche Bundesstraßen ohne Standstreifen neu ausgebaut z.B. die B217 mit einem 3 Spursystem.
Das steht in keinem akzeptablen Verhältnis und sollte hinsichtlich des West-Abschnitts neu geprüft werden. Wenn mehr Konsens besteht, kann es im Ergebnis sogar sein, dass das Projekt am Ende schneller fertig gestellt ist. Auch Parteien im Bezirksrat Ricklingen haben zuletzt in der RiMoPo mitgeteilt, dass das alles etwas schnell ging und haben Anfragen gestartet. Dem muss nachgehalten werden.
Hannover hat in der Vergangenheit so viele schreckliche Bausünden begangen, wie den „Friedhofsbunker“ an der Bauerwiese, Mühlenberg und Ihmezentrum, dass es wirklich angebracht wäre, hier noch mal nachzuprüfen, ob die geplante Verkehrserhöhung von 46.000 Autos/Tag auf 76.000/ Tag wirklich zeitgemäß ist. Auch zeigt ein Vergleich mit dem Ausland, dass dort Brücken eher selten abgerissen und fast immer verstärkt und erneuert werden können. Die gerade erst sanierten Brücken über Kiesteich und Leine sehen im Gegensatz zur Hochbrücke in Döhren wirklich gut und stabil aus.
2. Unterlagen im Rathaus zur Planung und Beschluss
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0938-2020 )
Beschluss der Anhörung des Bezirksrates Ricklingen:
9 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme, 4 Enthaltungen
Betreffendes anklicken und nach unten scrollen, der Beschluss befindet sich dann unten. Etwas unübersichtlich.
3. Daneben gibt die Planungsbehörde NLStBV selbst Unterlagen heraus:
www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/
Hier etwas runterscrollen, dort befindet sich der Link Südschnellweg.
Das hätte ein großartiges Vorzeigeprojekt für ein zukunftsorientiertes Hannover werden können. Welche Partei hier dann jetzt auch etwas erfolgreich unternimmt, kann man ja dann bei der Kommunalwahl honorieren. Die Politik in Hannover muss viel transparenter zu ihren Vollmachtgebern werden. Es wäre Aufgabe des Bezirksrates gewesen, die Ricklinger vollumfänglich zu informieren. Das scheint gar nicht erfolgt zu sein. Ich werde die Ricklinger, Mandatsträger und Presse ab sofort regelmäßig über alles wichtige anhand von aus den Akten ermittelten Tatsachen informieren, soweit es um grobe Ungerechtigkeiten geht und ein Hinweis dringend geboten ist. Bürgerinitiativen sollten auch schriftlich Einsprüche einlegen, bei der Region Hannover als Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde. Zudem helfen Unterschriftenlisten und auch Einsprüche einzelner Bürger, aber so, dass der Einspruch auch nachgewiesen werden kann, also zusätzlich Faxbestätigung oder / und gleichzeitig an den Oberbürgermeister.
Zu meiner Person: Als unter anderem im Baurecht tätiger und in der Politik erfahrener Rechtsanwalt bin ich seit 1971 in Ricklingen aufgewachsen und 2018 mit dem Hauptwohnsitz zurück in meine alte Heimat gezogen und wohne hier mit meiner Familie am Hahnensteg. Ich habe Interesse an der Bewahrung der Geschichte und des Gesichtes unseres schönen und naturnahen Stadtteils sowie der Stadt Hannover. Über die Weiterentwicklung zu einer naturnahen und verkehrsberuhigten Stadt mit einem gesunden kommunalen Mittelstand würde ich mich sehr freuen. Vielleicht helfen wir einfach alle etwas mit und hören auf uns zu streiten.
Fazit Westen (Zitat aus Erörterungsbericht)
Die Variante W1 hat gegenüber der Variante W2 geringfügige Vorteile in Bezug auf die bessere Belichtung unter der Großbrücke, welche jedoch zulasten einer größeren Flächeninanspruchnahme (Flächenverluste von § 30 Biotopen gemäß BNatSchG) erreicht wird. Aufgrund der Nachteile wird daher die Variante W1 nicht weiterverfolgt.
In Bezug auf die Umweltverträglichkeit ist die Variante W4 mit Herstellung des Tunnels im Westen von Vorteil, da sich Eingriffe weitgehend auf das Westportal und die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen beschränken. Diesen Vorteilen stehen erhebliche Kosten entgegen. Zudem ist Variante W4 nicht verkehrs-wirksam.
Die Varianten W2, W3 und W4 liegen in der Gesamtbewertung sehr nah zusammen. Ab einem Anteil der „Wirtschaftlichkeit“ von > 25 % wird die Variante W3 vor der Variante W2 sowie W4 vorzugswürdig. Durch eine Optimierung der Variante W3 (Vergrößerung der lichten Weiten) kann diese in Bezug auf die „Umweltwirkungen“ noch weiter verbessert werden. Da die Variante W3 gegenüber der Variante W2 insgesamt ca. 48 Mio. € und gegenüber der Variante W4 sogar ca. 261 Mio. € günstiger ist und weitere Optimierungspotentiale hat, erfüllt sie die Planungsziele bei gleichzeitig niedrigsten Kosten. Die Variante W3 wird daher weiter-verfolgt und der Entwurfsplanung zugrunde gelegt.
Teil 2
Rechtsmittel gegen Planfeststellungsbeschluss Südschnellweg:
Juni 2021
Betroffene weitere Einwender können sich melden. Kosten einer Klage werden übernommen und sollen als „Sammelklage“ gestaltet werden. Helmut Bärsch, 0163-8639939, Hahnensteg 20.
Teil 3
Südschnellwegausbau Teil 3:
September 2021
Es bleibt spannend. Der Planfeststellungsbeschluss ist noch nicht gefasst. Es haben sich durch das Klimaschutzgesetz und die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Klimaziele neue Betroffenheiten ergeben. Danach ist eigentlich nur die Gesamttunnelvariante W4 zulässig, da nur damit minimal in die Natur eingegriffen wird. CO²-ausstoß ist drastisch zu minimieren. Das ist mit der geplanten Verdopplung der Verkehrsmengen und dem großflächigen Abholzen des Waldes neben der Trasse im Landschaftsschutzgebiet unmöglich und damit eigentlich rechtswidrig. Eine Partei, die dies ignoriert, gefährdet ihren Wahlkampf. Klimaschutzverbände prüfen bereits in ihren Rechtsabteilungen die Möglichkeiten der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss. Aber auch jeder betroffene Bürger, oder Gruppierungen, die Einwendungen eingelegt haben, können die Klage führen. Der Gegenstandswert für die Kosten ist mit ca. 30.000€ überschaubar, so die Auskunft des OVG Lüneburg. Sachverständigenkosten können hinzukommen, muss aber nicht, denn wenn wichtige Belange in der Abwägung fehlen, ist der Planfeststellungsbeschluss abzuändern. Die Brückengutachten habe ich nunmehr im Planungsamt umfassend eingesehen. Fest steht, dass die Brücken in den 50er Jahren nur für eine Menge von 30.000 Autos und auch für geringere Lasten geplant waren.
Politik und Verwaltung haben dann 60 Jahre lang viel größere Verkehrsmengen von bis zuletzt fast 50.000 Fahrzeugen über die Brücken gelassen. Dies hat zu messbaren Strukturschäden geführt. Die Belastungsgrenze soll Ende 2024 erreicht sein. Danach müsste der Verkehr gedrosselt werden.
Zur gesetzlich verbindlichen Bedeutung von Landschaftsschutzgebieten :
https://www.hannover-entdecken.de/suedschnellweg-ausbau/
Ob bei Tempo- und Lastenreduzierung mit intelligenter Verkehrsführung eine Sanierung der Brücken möglich wäre, wurde nicht untersucht. Ob eine Erneuerung der Brücken ohne Abholzung des Waldes (13 Hektar) und ohne Verbreiterung der festen Trasse möglich gewesen wäre, um den Klimaschutzgesetzen Genüge zu tun, wurde nicht untersucht. Fest steht, dass jedenfalls wenige Jahre in die Zukunft gedacht, eine Auswahl der Variante W3, gegenüber einer umweltfreundlicheren anderen Lösung sehr wahrscheinlich nicht mehr hätte gewählt werden können. Wir können für unsere Natur und unsere Lebensqualität in Ricklingen, Döhren und Hemmingen nur beten, dass einige Regionsvertreter hier noch ein Einsehen haben und die Pläne noch mal auslegen und neue Einwendungen zulassen, damit ein langer Rechtsstreit vermieden werden kann. Allein durch den Tunnel im Ostabschnitt mit dann wieder 2 Spuren, wird der Verkehrsfluss ohnehin schon vollständig wieder hergestellt sein. Der Tunnelbau im Ostabschnitt verstößt nicht gegen Klimaschutzgesetze. Dafür ist die Verbreiterung des Westabschnitts gar nicht nötig, zumal dieser 2-spurig bleiben soll. Die Brücken im Westabschnitt über Kiesteich und Leine können auch ersetzt werden ohne die ganze Trasse zu roden. Verschwiegen wurde von der Politik leider auch, dass der SSW-Ausbau nur ein Teilstück der im Bundesverkehrswegeplan2030 (https://www.bvwp-projekte.de/map_street.html) vorgesehenen Südautobahn von Bad-Nenndorf, neben der B65, bis nach Peine ist.
Dieser Plan des Bundesverkehrsministeriums (noch CDU) ist dringend an die neuen Klimaschutzgesetze anzupassen und deshalb sollten laufende Verfahren, so auch der Planfeststellungsbeschluss zum Südschnellweg, von der Region „ruhend“ gestellt werde, bis das neue Klimaschutzgesetz mit dem Maßnahmenkatalog fertig ist. Die zu erwartende Koalition zwischen Grünen und SPD in Stadt und Region Hannover, sollte die klimagerechte Überarbeitung der Südschnellwegplanung und Ruhen des Verfahrens als wesentlichen Bestandteil der Verkehrswende bereits in dem Koalitionsvertrag festhalten. Ich rege dies hiermit an.
Im Bundestag gibt es schon Gesetzesvorlagenentwürfe. In diesen Katalog, welchen der Bundestag über die Fraktionen nach dem BVerfG nun unverzüglich beschließen muss, gehört die Anpassung des BVwPlans2030 an die Klimaschutzgesetze in der weise, dass Planfeststellungsverfahren für Straßen die CO² Klimabilanz aufnehmen müssen und die 25% Mehrkostenregel gestrichen oder wesentlich heraufgesetzt wird, wonach ab 25% Mehrkosten, immer die günstigere Variante der Planung gewählt werden musste. Die Planungsbehörden haben sich bei der Abwägung im Erörterungsbericht ab sofort maßgeblich an die Umweltverträglichkeitsprüfungen zu halten (UVP). Anhörungen sind von 4 Wochen auf 6 Monate auszuweiten. Verbandsklagebefugnisse sind mind. beizubehalten (CDU in Niedersachen, Herr Althusmann, möchte diese laut Pressebericht abschaffen). Ich rege die Bundestagsfraktionen hiermit an, dies schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Auch rege ich CDU und FDP in Bund und Land an, diese extrem harte Haltung gegen unsere Lebensgrundlagen aufzugeben. Ich weiß, dass auch in diesen Parteien viele vernünftige und gut ausgebildete Personen sind, besonders in der Basis und bei den Jüngeren, die das eigentlich auch wollen. Umdenken ist erlaubt in einer Demokratie.
Jetzt am Südschnellweg in der geplanten fast doppelten Breite unter Rodung des gesamten Trassenwaldes zu bauen wäre rechts- und verfassungswidrig.
AKTUELL: Nach dem ganz aktuellen Rechtsgutachten des BUND verstößt der Bundesverkehrswegeplan2030 bereits jetzt gegen die Verfassung und EU-Recht, womit er die Bindungswirkung für die Planungsverwaltungen bereits jetzt entfallen lässt.
Dann müssen Planungen ruhend gestellt werden, eine CO² Bilanz aufgenommen und Alternativen geprüft werden. Durch die Bindungswirkung musste die Planungsverwaltung das „Ob“ der Planung gar nicht mehr prüfen und auch keine umweltfreundlicheren Alternativen, da das in dem obsoleten BVwP2030 bereits „von oben“ pauschal beschlossen war. Das ist verfassungswidrig. Der rechtsverbindliche Charakter dieses Plans ist durch die Gerichte aufzuheben. Es kann eine Empfehlung sein, allerdings mit CO²-Bilanz und UVP und CO²-Bilanz nach den EU-Vorgaben. Am besten die Politik macht einen ganz neuen Mobilitätsplan zur Erreichung der Klimaziele.
Betroffene weitere Einwender können sich melden. Kosten einer Klage werden übernommen und sollen als „Sammelklage“ gestaltet werden. Helmut Bärsch, 0163-8639939, Hahnensteg 20.
Genau durch dieses Rapsfeld soll die Südautobahn verlaufen. Eine atemberaubend schöne Natur- und Kulturlandschaft. Das sieht hier bis zum Deister aus wie vor 500 Jahren.
Teil – 4 Klage
Nunmehr hat die Region Hannover, ohne weitere Befassung mit den Protesten, der möglichen Verfassungswidrigkeit des Bundesverkehrswegeplans2030 und der neuen Regierung der Verkehrswende, durch Frau Karasch CDU/Region und den neu gewählten Regionspräsidenten Krach/Region/SPD, der sich noch im Wahlkampf für die Verkehrswende stark gemacht hatte, den Planfeststellungsbeschluss am 10.10.2021 veröffentlicht. Dies ohne Zeitungsbericht, nur das Veröffentlichungsminimum.
Nun haben wir aufgepasst und die Fristen für die Klage notiert. Begründung und Taktik werden nun mit den beteiligten Kanzleien und Verbänden besprochen.
Kommentar:
Klug wäre gewesen, wenn wenigstens bis zur Regierungsbildung das Verfahren „ruhend“ gestellt worden wäre. Es ist nun auch nicht richtig, dass der SSW Ende 2024 komplett gesperrt werden müsste, wie dies Herr Jens-Thilo Schulze von der Planungsverwaltung heute am 22.10.2021 in der HAZ bestätigt. Es müsste nur das Tempo reduziert und der Schwerlastverkehr beschränkt werden. Na bravo – dann macht das doch gleich und spart die 360 Mio. für Klimaschutzprojekte oder wenigstens statt dem SSW den weiteren Ausbau der A2 bei Herrenhausen.
Dass die Verwirklichung des Westabschnitts durch die Leinemasch und das Ricklinger Holz mit der Abholzung von 13 Hektar Wald (nicht ein paar Bäume und Sträucher, wie es am 22.10.2021 von Herrn Christian Bohnenkamp HAZ verdreht dargestellt wurde) und einer Verdopplung des Verkehrs nicht dem Pariser Abkommen und den Klimazielen unserer Verfassung und des Klimaschutzgesetzes entsprechen, liegt auf der Hand. Das SSW Verfahren soll noch schnell als CDU-Erbe durchgedrückt werden.
Wir werden sehen, welche Auswirkungen die Presse über das Verfahren auf die Landtagswahlen haben wird. Das wird sicherlich auch den Landtagsabgeordneten der CDU Dirk Toepfer interessieren, der mit seinem Döhrener Wahlkreis ganz maßgeblich mitverantwortlich sein dürfte für das Ausmaß dieses Projekt. Denn ohne den schweren Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet, hätte sein Tunnel nach dem BVwP2030 nicht gebaut werden können. Ein Schelm wer Böses dabei denkt, zumal der Schutt aus dem Tunnel 300.000 m³, oder 25.000 LKW Ladungen, innerhalb desselben Bauprojekts verbaut werden soll, nämlich an der Trasse im Landschaftsschutzgebiet, obwohl die Dämme an der B3 Hemmingen/Umgehungstr. den Schutt nur ein paar hundert Meter weiter gut hätten brauchen können.
Angekündigt wird bereits jetzt ein langer und harter Kampf gegen den noch weiteren Ausbau dieser Südautobahn durch unsere einzigartige Landschaft bis nach Bad Nenndorf und Peine. Das wird sowieso nicht kommen, weil es spätestens dann keine Bundesverkehrswegeplan2030 in dieser Form mehr geben wird, denn er ist 2022 ohnehin zu überarbeiten. Dann habt Ihr mit dem SSW ein zusammenhangloses irre teures Stück Autobahn in einem einst sehr schönen Landschaftsschutzgebiet geschaffen, auf dem in 20 Jahren vielleicht nur noch ein paar Kinder mit ihren Elektro-Solar Dreirädern fahren unter Einhaltung des Tempolimits. Wie kurzsichtig und dumm das ist, man müsste lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
Allein die Tatsache, dass dieses Superautobahnteilstück dann in dem Nadelöhr des Ricklinger Kreisels endet, ist verkehrstechnisch ein Witz. Ihr könnt auch 10 Spuren bauen, ohne dass das eine Verbesserung des Verkehrsflusses zur Folge haben wird, solange es sich dort staut. Falls der Aushub des Tunnels doch viel mehr Schutt ist als gedacht, könnt Ihr ja einfach die ganze Leinemasch zu kippen, sicherlich findet Ihr dafür auch eine Begründung, z.B. dass die dann offene und tote Fläche viel Lichteinfall zulässt. So heißt es in der Beschlussbegründung, dass die versiegelten Waldflächen lichte Räume schaffen. Ihr macht Euch lustig über Art. 20a der Verf., das BVerfG, das KSG und das ratifizierte Pariser Abkommen. Das BVerfG hat Euch im März mitgeteilt, dass alle staatlichen Stellen an die Klimaneutralität und die zu senkenden CO²-Belastungen gebunden sind. Das war deutlich.
Impressum:
Helmut Bärsch, parteilos
Rechtsanwalt und Bankkaufmann
Hahnensteg 20
30459 Hannover
info@helmutbaersch.de
Wichtige Links zu den im Artikel genannten Unterlagen findet Ihr hier:
http://www.fidele-doerp.de/artikel/2021/03/23/ausbau-suedschnellweg-helmut-baersch.php
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Unsere Erde ist dabei auszutrocknen und wird überhitzt. In manchen Gegenden ist das schon passiert und die Gefahr, dass es bei uns auch geschieht, die wird leider von vielen Politikern sehr unterschätzt. Bäume können dabei helfen, dass die Verkrustung und Überhitzung nicht passiert. Aber man darf Bäume nach der Erkenntnis von Wissenschaftler nicht roden. Meist ist die Bevölkerung in ihren Erkenntnissen weitblickender als Politiker und Politikerinnen, die um ihre Wiederwahl bangen. Wenn jedoch die Überhitzung und Austrocknung der Böden fortschreitet, dann ist es zu spät für eine Wiederwahl ! Die Bäume müssen geschützt werden, die Landschaft soll uns erhalten bleiben ! !