- 2021: Eilverfahren einzelner Eigentümer aus dem Westabschnitt vor dem OVG Lüneburg, da kein Umweltverband zu finden war. Dies war taktisch eingereicht und mangels Eile nicht zu gewinnen hat aber einen Umweltverband zur Hauptsacheklage bewogen und war deshalb taktisch erfolgreich. Ein Beschluss in einem Eilverfahren hat auch keine endgültige Aussagekraft über ein wesentlich ausführlicheres Hauptsacheverfahren. Die Kritik liegt auch eher in dem von der Verwaltung extrem gegen Natur und Anwohner ausgeübtem Ermessen als in einer möglichen und nur sehr schwer zu begründenden Rechtswidrigkeit. Anders ausgedrückt: Eine umweltgerechte Erneuerung der Brücken bei Beibehaltung des Tunnelbaus wäre ebenso rechtmäßig geplant gewesen.
- 2021- Anregung des Hauptklageverfahrens durch einen anerkannten Umweltverband – Verfahren läuft noch
- 2022: Landtagspetition – Niedersachsen: fast 8000 Unterstützer. Wurde von Mehrheit der Regierungsparteien SPD und Grüne mit der Begründung abgelehnt, es sei schon weit fortgeschritten.
- 2022 – Bundestagspetition über den verfassungsgemäßen Prüfmaßstab des § 13 Klimaschutzgesetz, läuft aktuell noch
- 2022: Anregung von Gesprächen über umweltschonende Verfahrensanpassung über Ministerpräsident Weil
- 2023: Teilnahme an dem dafür eingerichteten Runden Tisch von Minister Olaf Lies
- 2023: Teilnahme an der eingerichteten Expertenrunde: hier: Gutachten zur Möglichkeit der internen Teilaufhebung und geringfügigen Anpassung des Westabschnitts bei Beibehaltung der Tunnelabschnittsplanung. Einsatz und Protest gegen die einseitige Veränderung von Protokollen durch das Ministerium. Ergebnis: Anders als ursprünglich von Verwaltung und Politik veröffentlicht, war nun selbst nach den Worten von Minister Lies, die erfolgte Planung nicht zwingend und hätte auch anders ausgeführt werden können.
- 2023: Leiter der Landesstrassenbaubehörde NLStBV wechselt sein Amt.
- 2024: Kritikschreiben an den Oberbürgermeister Onay der Stadt Hannover wegen Nichteinhaltung der Baufeldgrenzen im Süden des Ostabschnitts und Eingriffs in das Stadtgebiet Hannovers. Erinnerung an die Einhaltung der Baufeldgrenzen im Nordabschnitt zur Rettung von Teilen des Landschaftsbildes im Norden auf dem Gebiet des Stadt Hannover. Ergebnis: Südliche Planung musste für 300m² Flächenmehrbedarf teilaufgehoben werden. Grüner OB Onay hatte dem nach den Worten der Verwaltung zugestimmt. Verwaltung sichert nun zu, sich im Norden an die Baufeldgrenzen aus den Plänen strickt zu halten.
- 2024: Kritikschreiben an den Oberbürgermeister Onay der Stadt Hannover wegen Nichtherabsetzung der Geschwindigkeit auf dem SSW im Westabschnitt und östlicher Fahrtrichtung von 80 km/h nach tödlichem Auffahrunfall am Baustellenanfang. Ergebnis: Sofortige Änderung der Geschwindigkeit auf 60 km/h und dann auf 40 km/h so wie dies auf der anderen Fahrbahnseite auch von Anfang an vorgenommen wurde.
- 2024: Weitere Begründung der Bundestagspetition zu § 13 KSG und der Frage in wieweit die Verwaltung in der Praxis die Vorgaben des KSG, des PA (Pariser Abkommens), des BVerfG und der Verfassung „berücksichtigen“ muss. Ein bloßes „Knicken, Lochen, Abheften“ der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wie beim SSW Verfahren könne nicht im Sinne des KSG sein, welches die Vorgaben des PA und des BVerfG zur CO²-Reduzierung auch im Verkehrsbereich umsetzen sollte.
- 2024: Prüfung möglicher Verfassungsbeschwerden, da das OVG Lüneburg untätig zu sein scheint und wartet, bis jeder Baum gerodet ist, worin auch ein klarer Verstoß gegen die Gerichts-Verfahrensbeschleunigungsgesetze des Bundes zu sehen ist.
- 2024: Erstellung einer Lärmbelastungsübersicht für die Anwohner Ricklingens, Limmers und Lindens durch die Schnellwege.
- 2024: Prüfung einer Landesverfassungsbeschwerde, da der SPD geführte Landtag offenbar die Landtagspetition aus der historischen Verfahrensübersicht genommen hat, wohingegen andere aus der gleichen Zeit und davor aufgeführt sind. Hier läge ein klarer Vorstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Dies zeigt, dass auch in den etablierten Parteien Demokratieprobleme bestehen, weshalb für einen geordneten Rechtsstaat das Landesverfassungsgericht anzurufen ist. Es handelte sich um eine der meist beachteten Petitionen seit Beginn der Einführung des Online-Petitionsrechts und wurde landesweit gezeichnet. Der Petition waren Fachgutachten beigefügt.
- 2024: Kritik an Nichtausbau der A2 bei Hannover Stöcken. Nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 sollte dieser Bereich mit einem der höchsten Stauaufkommen Deutschlands vordringlich 8-spurig ausgebaut werden. Dies hätte den erheblichen Ausweichverkehr (LKW) durch die engen Stadtteile in Hannover Linden, Limmer, und Ricklingen mit dem Landschaftsschutz- und beliebten Naherholungsgebiet Leinemasch über den West- und Südschnellweg sowie über die B65 verhindert. Wäre dies zuerst gemacht worden, wäre wegen der dann wesentlich geringeren Verkehrszahlen der Südschnellwegausbau in der nunmehr ausgeführten massiven Verbreiterung mit Zerstörungen wesentlicher Teile der hannoverschen Natur, jedenfalls im Westabschnitt, wohl überflüssig gewesen. Wir hatten hierauf noch im Planungsverfahren SSW dringend hingewiesen. Nunmehr soll dem Bund das Geld fehlen für den Ausbau der A2. Das ist unsinnig. An der Stelle ist Industriegebiet und es wäre kaum zur Belastung wertvoller Naturflächen gekommen. Die Entscheidungen der NLSTBV mit Rückendeckung des Lies Ministeriums (SPD) sind weiterhin planerisch und finanziell fragwürdig. Was andernorts ein handfester Skandal wäre, wird in Niedersachsen gekonnt ignoriert und unter den Teppich gekehrt. Auch die Grünen verstehen die Zusammenhänge offenbar nicht und decken die SPD, die sie nur benutzt. Ein politisches und vor allem undemokratisches Trauerspiel, das uns viel Geld kostet und die ohnehin schon enorme Belastung der Hannoveraner durch die Stadtautobahnen (Schnellwege) anstatt zu entlasten, weiter verschlimmbessert. Typisch Hannover.
gez. RA Helmut Bärsch