Hier folgt eine Presseübersicht aus dem gesamten Verfahren – Zum scrollen!
23.7.2024 – OVG Berlin gibt Klima-Klage recht
Eine Klatsche für das Möchtegern-Klimaschutzprogramm
Stand: 30.11.2023 18:24 Uhr
Das Urteil zu den Klimaschutzzielen ist peinlich für eine Regierung, die sich Klimaschutz so sehr auf die Fahnen geschrieben hat. Das Thema drohte angesichts von Kriegen und Krisen in den Hintergrund zu geraten.
Ein Kommentar von Julie Kurz, ARD Berlin
Es ist ein Urteil, das am Ende wenig Auswirkungen haben mag, weil die Bundesregierung in Revision gehen kann und weil sowieso gerade eine Novelle des Klimaschutzgesetzes im Bundestag debattiert wird. Halb so wild, mag deshalb mancher in der Regierung denken.
Politisch aber ist das Urteil alles andere als trivial. Es ist mindestens peinlich für eine Regierung, die sich damit brüstet, sich für den Klimaschutz einzusetzen, von einem Gericht verdonnert zu werden, mehr zu tun. Und es ist ein Urteil, das das Klimaschutzprogramm als das entlarvt, was es ist: ein Möchtegern-Klimaschutzprogramm. Denn die darin aufgeführten Maßnahmen reichen längst nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Das hatte bereits der Expertenrat der Bundesregierung beanstandet. Nun urteilt auch das Oberverwaltungsgericht Berlin, die Regierung sei verpflichtet, mit Sofortprogrammen die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Klimaziele zu gewährleisten.
Klimaschutzziele scheinen in Vergessenheit zu geraten
Darüber hinaus ist das Urteil von Bedeutung, da es zeitlich mitten in die aktuelle Diskussion zu Sparvorschlägen wegen des Milliardenlochs platzt. Der Fokus wird darauf zurückgebracht, was zur Zeit in Vergessenheit zu geraten scheint: die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Zuletzt hatte man das Gefühl, dass die Kumulation von Krisen – Krieg, Inflation, illegale Migration – dazu führten, dass die andauernde Klimakrise in den Hintergrund rückte und Klimaschutz mit den einhergehenden Zumutungen für die Bevölkerung nicht mehr richtig zum Zeitgeist passt.
In der Politik hörte man in den vergangenen Wochen viel über das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Schuldenbremse und schien dabei aber fast zu übersehen, dass es auch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2021 gibt, das die Bundesregierung dazu verpflichtet, beim Klimaschutz nachzubessern.
Habeck argumentiert vor allem ökonomisch
Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte mit Blick auf das Milliardenloch als ersten Reflex weniger Subventionen für die klimafreundliche Transformation der Wirtschaft. Und selbst jene, die sich in der Vergangenheit stark gemacht haben für Klimaschutz, sprechen in diesen Tagen lieber über die Bedeutung der Wirtschaft – schön zu beobachten bei Klima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck. Seitdem der Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig eingestuft ist, argumentiert der Minister vor allem ökonomisch. Er spricht davon, dass er wegen des Haushaltsurteils mit einem Konjunkturrückgang um 0,5 Prozent rechnet. Er spricht seltener darüber, was das eigentlich für die Emissionseinsparziele bedeuten würde.
Es mag also gerade nicht so richtig in den Zeitgeist passen, groß für den Klimaschutz zu trommeln, und die Regierung mag sich mit einer Novelle des Klimaschutzgesetzes dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts entziehen können, indem sie die Sektorenziele aufweicht und damit gezielte Sofortprogramme etwa für Verkehr und Gebäude obsolet macht. Und trotzdem – das Urteil erinnert daran, dass die Bundesregierung auch bei einer Reform des Klimaschutzgesetzes sicherstellen muss, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht. Denn eine Verschiebung der Minderungslasten in die Zukunft bleibt verfassungswidrig.
7.2024 – Für Ausbau der A2 bei Stöcken fehlt jetzt das Geld? Stattdessen Autobahnstauverkehr durch Linden, Limmer und Ricklingen? Unvernünftiger geht es nun wirklich nicht mehr
Ausbau der A2 im Norden von Hannover gerät ins Stocken
Die Erweiterung von sechs auf acht Fahrspuren zählt eigentlich zu den Projekten aus dem Verkehrswegeplan, die vom Bund beschleunigt umgesetzt werden sollen – doch jetzt fehlt das Geld
Von Christian Bohnenkamp
Hannover. Die Bundesregierung wollte Tempo machen beim Ausbau der Autobahn 2 im Norden von Hannover. Der Ausbau des Abschnitts zwischen der Anschlussstelle Herrenhausen und dem Dreieck Hannover-West von sechs auf acht Fahrspuren gehörte zu den 144 Projekten, die beschleunigt umgesetzt werden sollten.
Derzeit geht es bei dem Vorhaben aber nicht voran. „Aktuell gibt es zu den Projekten lediglich Vorüberlegungen, mit der eigentlichen Planungsphase wurde noch nicht begonnen“, berichtet Inga Fahlbusch, Sprecherin der für das Projekt verantwortlichen Niederlassung Nordwest der Autobahn GmbH, auf Nachfrage der HAZ.
Dabei ist der Ausbau schon seit einigen Jahren im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf gelistet. Zudem verkündete die Bundesregierung 2023, dass die Erweiterung der A2 zwischen der Anschlussstelle Herrenhausen und dem Dreieck Hannover-West von derzeit sechs auf acht Fahrspuren mit besonders hohem Tempo umgesetzt werden solle. Ebenfalls hohe Priorität sollten der Ausbau des Dreiecks Hannover-West sowie der Ausbau des Kreuzes Hannover-Buchholz haben. Die Autobahn GmbH hält sich jedoch mit Prognosen zurück, wann es losgehen könnte.
Erhalt der Infrastruktur geht vor
„Wann die Bauarbeiten beginnen, ist aufgrund des aktuellen Planungsstandes nicht vorhersehbar“, teilt Sprecherin Fahlbusch mit. Das liegt wohl auch an der schwierigen Haushaltslage beim Bund. Zwischenzeitlich war sogar die Rede davon, dass bei der Autobahn GmbH mehrere Milliarden Euro eingespart werden sollen. Das ist nach der Einigung der Ampel über den Haushalt offenbar vom Tisch.
Allerdings bleiben mit Blick auf die Zukunft Fragezeichen. Denn es muss noch geprüft werden, ob es rechtlich überhaupt möglich sowie ökonomisch sinnvoll ist, den Investitionsspielraum der Autobahn GmbH mithilfe von Darlehen des Bundes zu erweitern, wie es die Bundesregierung plant.
Zudem muss die für die Autobahnen zuständige Infrastrukturgesellschaft zahlreiche notwendige Sanierungen stemmen. Bei der Autobahn GmbH gelte der Grundsatz, dass der Erhalt der Infrastruktur vor dem Neu- und Ausbau von Autobahnen komme. „Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von zu erneuernden Strecken und Brücken ist der finanzielle Spielraum für die Verwirklichung großer Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan bei der momentanen Finanzlage entsprechend gering“, betont Sprecherin Fahlbusch.
Allerdings sei auch die A2 in die Jahre gekommen, sodass sie in jedem Fall einer Grunderneuerung unterzogen werden müsse. Diese sei „ähnlich aufwendig“ wie eine Erweiterung, da eine Vielzahl von Brücken ersetzt werden müsse.
Lies kritisiert den Stillstand
Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) kritisiert den Stillstand bei den Planungen: „Wir schauen mit Sorge darauf, dass es mit dem Projekt nicht weitergeht, weil dadurch auch unsere wirtschaftliche Entwicklung gefährdet wird.“ Der Lieferverkehr werde eher zu- als abnehmen. Staus entlang der A2 gebe es vor allem dort, wo der überregionale Autoverkehr auf zusätzlichen Lieferverkehr aus den Städten an der Strecke treffe. Dies sei auch in Hannover der Fall. „Das wird auch in Zukunft ein Thema bleiben“, warnt Lies. Um Aus- und Neubauprojekte werde man nicht herumkommen.
Die Grünen sehen darin nur „den letzten Ausweg“, erklärt Stephan Christ, der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion. Jede weitere Spur schaffe mehr Verkehr. „Das hat sich in der Vergangenheit zu 100 Prozent bewahrheitet“, sagt Christ. Die Sanierung im Bestand müsse Priorität haben, „damit es nicht zu Sperrungen kommt, weil eine Brücke ausfällt“. Zudem werde eine integrierte Verkehrsplanung benötigt, anstatt Schiene, Straße und Wasser einzeln zu betrachten.
Quellenangabe: HAZ vom 13.07.2024, Seite 1
Kommentar RA Bärsch:
Berichten der Presse zu Folge, haben die Landesregierung und das Bundesverkehrsministerium es also fertig gebracht, dass nun das Geld für den Ausbau der A2 bei Hannover Stöcken auf 8 Spuren nicht mehr da ist. Bereits in der Planungsphase des Südschnellwegs hatten wir eingewendet, dass es sinnvoller wäre, die A2 auszubauen, damit der Verkehr sich in der Stadt und im Naherholungsgebiet entlastet und der extreme Ausbau des Südschnellwegs im Westabschnitt unnötig wird.
Auch andern Orts, so bei dem A49 Bau durch wertvolle Waldgebiete und Natura 2000 Naturschutzgebiete, funktionierte das Zusammenspiel zwischen NLStBV (Landesstrassenbaubauhörde Nds), Politik und dem Lies-Ministerium ähnlich. Auch hier berichten sachkundige Fachleute, dass Behörde und Ministerium Bürger und Politik nicht alles gesagt haben, was für eine Entscheidung wichtig gewesen wäre und auch Dinge nach externer Beratung durch PR-Spezialisten falsch dargestellt haben, um den Bürgerwillen zu beeinflussen. Das widerspricht der Aufgabe der Verwaltung und dem Planfeststellungsverfahren nach dem VwVfG (§§75ff). Danach soll umfassend mit den Bürgern und der Politik geplant werden, um gerade gerichtliche Klagen und Fehlbeurteilungen einzudämmen, weil nämlich die Gesundheit der Menschen vor Ort massiv betroffen ist von so einem Verfahren.
Im Übrigen bin ich als Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Heeresfliegeroffizier sowie Unternehmer auch aus Überlebensgründen am Erhalt der noch vorhandenen Wälder und auch einzelner Bäume im Stadtgebiet interessiert. Niemand kann bestreiten, dass dies zur Gesundheit beiträgt und ein alter Baum auch einfach schön ist. Wenn wir alle unseren Lebensstandard behalten wollen, würden wir gerade gut daran tun, mit der Natur besser im Einklang zu leben. So schwer ist das auch nicht, andere Länder machen es längst vor. Ich rufe alle Bürger auf, auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen, einfach in sich zu gehen und bei Entscheidungen auch mal für unsere schöne Natur einzutreten. Auch das sind überwiegende öffentliche Interessen, die Individualinteressen nach unseren Gesetzen eigentlich bei Verwaltungsentscheidungen immer vorgehen müssen. In der Praxis ist das derzeit aber nicht so, wie wir jeden Tag feststellen müssen.