Die Bürgerinitiative Leinemasch ist eine Interessenvertretung der Bürger im Zusammenhang mit dem Bundesstraßenbau, vertreten durch das Landesplanungsamt. Jeder Bürger kann sich als Unterstützer eintragen und ebenso unverbindlich wieder abmelden, unter Beachtung der DSGVO.
Derzeit ist die unnötige Verbreiterung des Südschnellwegs im Westabschnitt (Leinemasch) besonders im Fokus, da hier sofort durch eine Plananpassung nur noch durch die Politik und die Gerichte eingegriffen werden kann. Auch eine Verfassungsbeschwerde wegen falscher Anwendung des Klimaschutzgesetzes wäre möglich, da die verfassungsrechtlichen Wertungen des Art. 20 a Grundgesetz missachtet wurden und die Verfassung die Verwaltung unmittelbar bindet.
Die BI ist auf Dauer angelegt.
Ziele und Aufgaben der BI sind:
– Verhinderung der Verbreiterung des Südschnellwegausbaus im Westabschnitt der Leinemasch durch Anpassung/Vereinfachung des Planfeststellungsbeschlusses für den Westabschnitt. Nur Erneuerung der Brücken und geringfügige Anpassung für Rettungsgasse, Tempo max. 80km/h, Schutz der Natur, des Waldes und des Naherholungsgebietes
– Führung und Unterstützung der Fachpetitionen Leinemasch und Klimaschutzgesetz beim Landtag und beim Bundestag sowie anderer Petitionen
– Anwohneraktionen, Baumpatenschaften, Konzertveranstaltungen, Diskussionsveranstaltungen
– Die BI ist unpolitisch.
– Schwerpunkte in der Region
– Insbesondere Leinemasch
– Überwachung der Baustelle Südschnellweg bezüglich Einhaltung umweltrechtlicher Auflagen
– Vorbereitung des Fachprotestes gegen den Ausbau der B65 von Bad-Nenndorf nach Peine nach dem Bundesverkehrswegeplan2030 im weiteren Verlauf des Südschnellwegs (B65), sogenannte Südautobahn
– Prüfung der Planungen beim Westschnellweg
– Einsatz für eine Änderung der Kommunalverfassung, um den Bezirksräten (kommunalverfassungsrechtliches Organ ähnlich dem Stadtrat) ein Veto-Recht bei zustimmungsbedürftigen Baugenehmigungen sowie Planfeststellungsverfahren im Bezirk zu geben, wie dies schon lange in NRW der Fall ist.
– Akteneinsichten nach den Bürgerinformationsgesetzen
– Einholung von Fachgutachten
– Kommunikation mit Abgeordneten und Verwaltung zur direkten Aufklärung der Bevölkerung im Vorfeld über den Sachverhalt von Fachplanungen
– parteiunabhängige Unterstützung der Verkehrs- und Energiewende
– Kontaktaufnahme, Abstimmung mit anderen BI´s und Sammlung der Erfahrungen gegen unverhältnismäßiges Verwaltungshandeln
– Unterstützung der Bürger und Anwohner sowie der Vereine
– Unterstützung von Klagen und außergerichtlichen Verhandlungen
– Bündelung der Argumentation von Interessengruppen
– geordneter Presseauftritt mit medialen Fachleuten
– Sammlung von Informationen und Geschichte zur Leinemasch